Erfurt, 03. Januar 2007 - Nr. 005
Im Laufe des Jahres 2007 werden rund 10 000 Haushalte in Thüringen Post vom Thüringer Landesamt für Statistik bekommen. Damit wird Ihnen der Besuch einer Interviewerin oder eines Interviewers angekündigt. Die Interviewer haben den Auftrag, die Haushalte für den Mikrozensus, die jährlich im gesamten Bundesgebiet durchzuführende „kleine Volkszählung“, zu befragen.
Mit dieser Statistik werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für jede Bürgerin und jeden Bürger von großer Bedeutung.
Gemeinsam mit dem Mikrozensus werden Daten für die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union erhoben.
Der Mikrozensus wird als Flächenstichprobe für bestimmte Gebäude und Wohnungen durchgeführt, die durch mathematisch-statistische Zufallsverfahren ermittelt wurden. Die dort wohnenden Haushalte und Personen gehören zur repräsentativen Auswahl und werden befragt.
Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung und möglichst vollständigen Befragung der repräsentativen Auswahl abhängt, die nur ein Prozent der Bevölkerung umfasst, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht erstreckt sich über maximal vier Jahre. Jedes Jahr wird ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz.
Am einfachsten ist es für die Haushalte, die Fragen gegenüber dem Interviewer mündlich zu beantworten. Alternativ kann aber auch ein Fragebogen ausgefüllt oder die Auskunft telefonisch erteilt werden. In jedem Falle brauchen die Haushalte zur Auskunftserteilung keinerlei besondere Unterlagen herauszusuchen.
Die Interviewer können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie wurden vom Landesamt für Statistik geschult und sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die zuständigen Mitarbeiter im Statistischen Landesamt.
Genaue und strenge gesetzliche Regelungen gewährleisten, dass alle Einzelangaben geheim gehalten und nur für statistische Zwecke genutzt werden.
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Weitere Auskünfte erteilt:
Eberhard Baumann
Telefon: 0361 37-84471