Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 10. August 2007 - Nr. 241

Sozialhilfe 2006 in Thüringen

Im Jahr 2006 wurden von den öffentlichen Trägern der Sozialhilfe 398,9 Millionen Euro für Sozialhilfe nach dem SGB1) XII verausgabt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 4,3 Millionen Euro oder 1,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Der Schwerpunkt lag bei den Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII – bis 2004 auch Hilfe in besonderen Lebenslagen genannt. Im Jahr 2006 betrug der Leistungsumfang 338,8 Millionen Euro. Das war ein Anteil an den Gesamt-Bruttoausgaben von 84,9 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2005 stiegen diese Kosten um 2,5 Millionen Euro oder 0,8 Prozent.
Die Leistungsarten wurden für 26 515 Personen gewährt, wobei eine Person mehrere Leistungen erhalten konnte. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Anstieg um 1 095 Personen oder 4,3 Prozent.
Mit 291,5 Millionen Euro war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII) die Hauptleistungsart. Gegenüber dem Vorjahr wurden 5,8 Millionen Euro oder 2,0 Prozent mehr ausgegeben. Im Jahr 2006 erhielten diese Leistung 20 155 Personen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Leistungsberechtigten um 880 Personen oder 4,6 Prozent.
An zweiter Stelle innerhalb dieses Leistungskomplexes stand die Hilfe zur Pflege (Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII). Für sie wurden im Jahr 2006 Leistungen in Höhe von 31,8 Millionen Euro erbracht. 5 569 Personen erhielten diese Hilfe (2005: 32,2 Millionen Euro, 5 208 Personen).
An dritter Stelle standen Leistungen nach dem 5. Kapitel des SGB XII in Form von Hilfen zur Gesundheit und Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. Sie wurden im Jahr 2006 in Höhe von 11,9 Millionen Euro gezahlt. Die Anzahl der Leistungsempfänger betrug 563 (2005: 14,6 Millionen Euro, 691 Personen).
Die geringsten Mittel wurden für die Leistungen nach den Kapiteln 8 und 9 des SGB XII in Form von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen gezahlt. Es wurden im Jahr 2006 Leistungen in Höhe von 3,7 Millionen Euro für 703 Personen erbracht (2005: 3,8 Millionen Euro, 871 Personen).

Ein zweiter Bestandteil der Sozialhilfe ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie ist seit dem 1.1.2003 eine neue Sozialleistung, die mit Wirkung vom 1.1.2005 als Kapitel 4 in das neue SGB XII überführt wurde.
Im Jahr 2006 wurden dafür 40,3 Millionen Euro in den öffentlichen Haushalten als Bruttoausgaben verbucht. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 3,9 Millionen Euro oder 10,7 Prozent. Am 31.12.2006 erhielten diese Leistungsart 11 513 Bedürftige. Gegenüber dem Vorjahresstichtag war das ein Anstieg um 762 Personen oder 7,1 Prozent. Für die Personen mit Leistungen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde ein durchschnittlicher Bruttobedarf in Höhe von 530 Euro pro Monat errechnet. Nach Berücksichtigung aller anrechenbaren Zahlbeträge ergab sich ein monatlicher durchschnittlicher Nettoanspruch in Höhe von 297 Euro.

Der dritte Bestandteil der Sozialhilfe nach dem SGB XII ist die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des SGB XII. Im Jahr 2006 wurden für diese Leistungsart von den Trägern der Sozialhilfe 19,8 Millionen Euro Bruttoausgaben gemeldet. Das waren 2,2 Millionen Euro oder 9,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
Am 31.12.2006 wurde für 7 297 Bedarfsgemeinschaften laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. In den Bedarfsgemeinschaften lebten 7 389 Personen. Damit lag die durchschnittliche Größe einer Bedarfgemeinschaft nur knapp über einer Person (1,01). Für die Bedarfsgemeinschaften am Ende des Jahres 2006 ergab sich ein durchschnittlicher Bruttobedarf in Höhe von 327 Euro pro Monat. Nach Berücksichtigung aller anrechenbaren Zahlbeträge wurde ein durchschnittlicher Nettoanspruch in Höhe von 190 Euro pro Monat ermittelt.

Den 398,9 Millionen Euro Bruttoausgaben für die Sozialhilfe insgesamt standen im Jahr 2006 Einnahmen, wie z.B. Kostenbeiträge und Kostenersatz, Leistungen Dritter oder Rückzahlungen gewährter Hilfen in Höhe von 59,7 Millionen Euro gegenüber. Damit ergaben sich rechnerisch reine Ausgaben in Höhe von 339,2 Millionen Euro. Das waren durchschnittlich 146 Euro je Einwohner. Ein Jahr zuvor waren es 144 Euro.


1) Sozialgesetzbuch

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