Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 14. Januar 2008 - Nr. 012

Mikrozensus 2008: Das Landesamt für Statistik bittet um Auskunft

Welche Berufe üben die Menschen in Thüringen aus? Wie weit ist der Weg zur Arbeitsstelle oder zur Schule und mit welchen Verkehrsmitteln wird er zurückgelegt? Wie steht es um die Ausbildung der Bevölkerung? Wie ist deren wirtschaftliche und soziale Situation? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in Deutschland. In Thüringen werden im Laufe des Jahres rund 10 000 Haushalte befragt.

Auch 2008 werden in Thüringen wieder mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Landesamtes für Statistik das ganze Jahr über unterwegs sein. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet; sie können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie suchen die nach einem objektiven Auswahlverfahren bestimmten Adressen auf, kündigen den zu befragenden Haushalten ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und geben ihnen mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung in die Hand.

Das Interviewerteam besteht aus ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die ebenso wie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Statistik zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind.

Die Mitarbeit der ausgewählten Haushalte und Personen ist nicht ersetzbar und entscheidend für eine hohe Qualität der Befragungsergebnisse.

Das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Es regelt einen sorgsamen und zweckgebundenen Umgang mit den erfassten Daten und gewährleistet den Datenschutz.


Hintergrund: Mikrozensus

Der Mikrozensus wird seit 1957 – in den neuen Bundesländern seit 1991 – bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.

Rechtsgrundlage der Befragung ist das Mikrozensusgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350).

Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe. Das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.

Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Für bestimmte Fragen, beispielsweise an Berufspendler, ist die Beantwortung freigestellt.

Die Auskunftspflicht erstreckt sich über bis zu vier aufeinander folgende Jahre. In jedem Jahr wird ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

Weitere Auskünfte erteilt das Thüringer Landesamt für Statistik.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Eberhard Baumann
Telefon: 0361 37-84471
E-Mail: eberhard.baumann@statistik.thueringen.de