Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 14. April 2008 - Nr. 109

Durchschnittshebesätze der Thüringer Gemeinden im Jahr 2007

Die Hebesätze1) der Realsteuern können für Standortentscheidungen von Unternehmen oder für private Grundstückskäufe eine wichtige Rolle spielen. Ihre Höhe hat aber auch Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen der Gemeinden. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst festgelegt.

Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer lag im Jahr 2007 in Thüringen bei 341 Prozent (Vorjahr 348 Prozent).
In den Thüringer Gemeinden bewegten sich die Gewerbesteuerhebesätze nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik zwischen 200 und 416 Prozent. Knapp 60 Prozent der Gemeinden legten für die Gewerbesteuer ihren Hebesatz mit 300 Prozent fest. In 19 Gemeinden lag dieser Hebesatz bei 400 Prozent. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz hatte mit 415 Prozent die kreisfreien Stadt Jena.

Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde ein durchschnittlicher Hebesatz von 335 Prozent ermittelt, 7 Prozentpunkte niedriger als im Jahr zuvor (342 Prozent).
Der am häufigsten festgesetzte Hebesatz war 300 Prozent und wurde von zwei Dritteln der Gemeinden angewandt.

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) lag 2007 bei 236 Prozent (Vorjahr 235 Prozent). Die Gesamtspanne der Hebesätze für die Grundsteuer A lag zwischen 200 und 400 Prozent. Die Hälfte der Gemeinden wählte einen Hebesatz von 200 Prozent.


Weitere Informationen zu den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden können dem Statistischen Bericht „Hebesätze in Thüringen 2007“ (Bestellnummer: 11202) oder dem Internetangebot des Thüringer Landesamtes für Statistik über www.statistik.thueringen.de entnommen werden.
Hebesätze der Gewerbesteuer am 31.12.2007 nach kreisfreien Städten und Landkreisen

1) Hebesätze sind prozentuale Steuersätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Sie werden auf die vom Finanzamt ermittelten Steuermessbeträge angewandt. Die Höhe der Hebesätze wird von den Gemeindevertretungen im Rahmen der Haushaltsplanung festgelegt.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Gudrun Witter
Telefon: 03681 354-261
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