Erfurt, 24. Juni 2008 - Nr. 176
Anfang 2008 erhielten 3 255 ehemalige Bedienstete von Land und Kommunen oder ihre Hinterbliebenen Versorgungsbezüge. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gehörten zu den Leistungsempfängern 2 705 pensionierte Beamte und Richter. Der Leistungsanspruch begründete sich bei 2 033 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 672 Personen bei den Kommunen.
Hinterbliebenenrenten wurden an 380 Witwen bzw. Witwer und 170 Waisen gezahlt.
Im Laufe des Jahres 2007 wurden 465 Bedienstete in den Ruhestand versetzt, 398 beim Land und 67 bei den Kommunen.
25 Prozent aller Neupensionierungen erfolgten mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Für 32 Prozent lag dieser Zeitpunkt durch die für ihre Berufsgruppe geltende besondere Altersgrenze (Polizei-, Justiz- sowie Feuerwehrdienst) bei 60 Jahren.
Auf Antrag schieden 3 bzw. 22 Prozent mit dem 60. bzw. 63. Lebensjahr aus.
13 Prozent schieden auf Grund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Der Anteil der Dienstunfähigen an den gesamten Zugängen eines Jahres hat sich damit auf niedrigem Stand stabilisiert.
Ursachen für diese Entwicklung sind die wie bei Angestellten und Arbeitern eingeführten Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sowie die Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Die Hälfte der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand Versetzten war in der aktiven Zeit im Vollzugsdienst beschäftigt.
Das Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängern lag im Jahr 2007 bei 61,2 Jahren, rund 4 Monate mehr als ein Jahr zuvor. Das Niveau des Durchschnittsalters ist stark davon beeinflusst, dass jeder dritte Neupensionär aus dem Vollzugsdienst ausgeschieden ist, für den die Altersgrenze 60 gilt. Hier wurde ein Durchschnittsalter von 58,9 Jahren erreicht. Bei den ehemaligen Bediensteten im Schuldienst lag es dagegen bei 63,3 Jahren.
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Gudrun Schnetter
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