Erfurt, 16. September 2008 - Nr. 289
Am Jahresende 2006 erhielten in Thüringen 294 133 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Damit war mehr als ein Zehntel (12,7 Prozent) der in Thüringen lebenden Menschen auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Thüringen hatte unter den neuen Bundesländern den geringsten Anteil und lag noch vor Hamburg, Bremen und Berlin.
In Deutschland waren mit 8,3 Millionen Menschen 10,1 Prozent auf diese Zahlungen angewiesen. Während in Berlin jeder 5. Einwohner Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme erhielt, war es in Bayern nur jeder 19. Einwohner (siehe Grafik).
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
– Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“)
– Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“
– Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Die Gemeinschaftsveröffentlichung „Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2006“ ist Teil des Projektes „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Diese Veröffentlichung ist eine erste Bestandsaufnahme über Empfänger, Leistungsarten und Ausgaben.
Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld
Der mit Abstand größte Teil der Empfänger für Mindestsicherungsleistungen entfiel den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld.
Rund 274 200 Menschen waren am Jahresende 2006 in Thüringen auf diese umgangssprachlich mit „Hartz-IV“ bezeichneten Leistungen angewiesen.
210 965 Personen bzw. 77 Prozent von ihnen waren erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II. Weitere 63 235 bzw. 23 Prozent waren nicht erwerbsfähig und erhielten Sozialgeld.
In Deutschland erhielten rund 7,3 Millionen Personen am Jahresende 2006 Leistungen nach dem SGB II. Knapp drei Viertel (73 Prozent) bezogen Arbeitslosengeld II und mehr als ein Viertel (27 Prozent) erhielten Sozialgeld.
Der Anteil der Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB II gemessen an der Bevölkerung unter 65 Jahren lag in Thüringen bei 15,1 Prozent, in Deutschland bei 11,0 Prozent (Berlin: 21,7 Prozent, Bayern: 5,4 Prozent).
Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Daneben erhielten in Thüringen 12 881 Personen am Jahresende 2006 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können, sowie für deren im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren.
In Deutschland erhielten etwa 764 000 Personen am Jahresende 2006 diese Leistungen. Thüringen hatte mit 0,6 Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen je 1 000 Einwohner mit Bayern (ebenfalls 0,6) und Baden-Württemberg (0,5) die geringste Anzahl an Empfängern (Deutschland 1,0; Bremen 2,3).
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In Deutschland lebende Asylbewerber erhalten seit November 1993 anstelle von Sozialhilfe so genannte „Asylbewerberleistungen“, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Am Jahresende 2006 bekamen in Thüringen 4 268 Personen laufende Asylbewerberleistungen (Regelleistungen). In Deutschland waren es rund 194 000 Personen.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt.
Am Jahresende 2006 erhielten in Thüringen 2 766 Personen Kriegsopferfürsorge. In Deutschland wurden diese Leistungen an rund 60 000 Personen gezahlt.
Zu den weiteren Sozialleistungen, die den grundlegenden Lebensunterhalt von Bedürftigen sichern, zählen beispielsweise BAföG, Wohngeld, Hilfe in besonderen Lebenslagen oder das Kindergeld.
Diese und weitere Ergebnisse enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung „Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2006“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder welche kostenlos als pdf. Datei (78 Seiten) oder bei Bedarf als Print zum Preis von 9,00 Euro über das Thüringer Landesamt für Statistik (auskunft@statistik.thueringen.de oder Telefon: 0361 37-84642) bestellt werden kann, aber auch im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Stichwort: Mindestsicherung, zum kostenlosen Download bereit steht.
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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517
E-Mail: sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de