Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 04. Mai 2009 - Nr. 133

Fast die Hälfte der privaten Haushalte in Thüringen besitzt Immobilien

49 Prozent der Thüringer Privathaushalte waren am 1. Januar 2008 im Besitz von Häusern, Eigentumswohnungen, sonstigen Gebäuden oder Grundstücken. Gegenüber dem Jahr 2003 hat sich der Anteil der Haus- und Grundbesitzer um rund 2 Prozent erhöht.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik sind Einfamilienhäuser die beliebteste Immobilienform. Nach den vorliegenden Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt wird, war am 1. Januar 2008 fast ein Drittel der Thüringer Haushalte (32 Prozent) stolzer Eigentümer eines Einfamilienhauses.
5 Prozent der Thüringer Haushalte können ein Zweifamilienhaus, 2 Prozent ein Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen ihr Eigentum nennen.
Weitere 5 Prozent der Haushalte besaßen eine Eigentumswohnung.

Häufiger als über Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen verfügen die Haushalte in Thüringen über unbebaute Grundstücke (8 Prozent) und sonstige Gebäude (9 Prozent). Dies spiegelt die in den neuen Bundesländern weit verbreitete Nutzung von Wochenendgrundstücken bzw. Wochenend- oder Ferienhäusern wider.

Nahezu die Hälfte (45 Prozent) der privaten Immobilienbesitzer nahmen zum Erwerb dieses Grundvermögens Hypotheken und Baudarlehen auf. Die Höhe der Verpflichtung belief sich auf durchschnittlich 57 000 Euro je Haushalt.

An der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nahmen in Thüringen etwa 1 900 Haushalte freiwillig teil. Die Erhebung wird in den neuen Ländern zum vierten Mal durchgeführt, erstmalig 1993. Im früheren Bundesgebiet wird sie seit 1962/63 in der Regel alle fünf Jahre organisiert.
Da die Haushalte mit besonders hohem Haushaltsnettoeinkommen (über 18 000 Euro netto monatlich) nicht in die Auswertung der Ergebnisse einbezogen wurden, sind die Angaben nur mit dieser Einschränkung als repräsentativ für die Gesamtheit aller privaten Haushalte zu betrachten.

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Weitere Auskünfte erteilt:
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