Erfurt, 22. Juni 2009 - Nr. 180
Die Ende März 2009 auskunftspflichtigen 558 Thüringer Betriebe des Baugewerbes (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten erzielten von Januar bis März 2009 einen Gesamtumsatz in Höhe von 416 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik, bei einem Arbeitstag mehr, 44 Millionen Euro bzw. 9,7 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum 2008.
In den 298 Betrieben des Bauhauptgewerbes wurde ein Umsatz von 256 Millionen Euro erzielt. Das war ein Minus gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres von 47 Millionen Euro bzw. 15,4 Prozent.
In den 260 Betrieben des Ausbaugewerbes stieg der Umsatz um 2,0 Millionen Euro bzw. 1,3 Prozent auf 159 Millionen Euro.
Ende März 2009 waren im Baugewerbe mit 23 Tausend Beschäftigten 330 Personen bzw. 1,4 Prozent weniger tätig als Ende März 2008.
In den Thüringer Betrieben des Bauhauptgewerbes waren 14 Tausend Personen beschäftigt. Das waren 455 Personen bzw. 3,1 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahresmonat.
Das Thüringer Ausbaugewerbe zählte Ende März 8,8 Tausend Personen. Damit erhöhte sich gegenüber Ende März 2008 die Zahl der Arbeitsplätze um 125 Personen bzw. 1,4 Prozent.
Die Produktivität (Umsatz je Beschäftigten) erreichte im Baugewerbe von Januar bis März 2009 eine Höhe von 18,0 Tausend Euro. Das waren 8,4 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Jahres 2008.
Die Betriebe des Bauhauptgewerbes erzielten eine Produktivität in Höhe von 17,9 Tausend Euro. Die Umsatzproduktivität lag um 12,7 Prozent unter dem Umsatz je Beschäftigten der ersten drei Monate des Jahres 2008.
Die Produktivität des Ausbaugewerbes erreichte im gleichen Zeitraum 2009 einen Wert von 18,1 Tausend Euro und blieb gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum nahezu gleich
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Ab Berichtsmonat Januar 2009 wird erstmals die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) angewendet. Die WZ 2008 ist aus international harmonisierten Klassifikationen, insbesondere der NACE Rev.2 abgeleitet. Sie ist entsprechend europäischen Bestimmungen verbindlich anzuwenden.
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Detlev Ewald
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