Erfurt, 06. Juli 2009 - Nr. 233
Mitte 2008 waren von den 65 428 Beschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst beim Land (Landesbehörden, Landesbetriebe und Krankenhäuser) 27 204 Männer und Frauen 50 Jahre oder älter. Das sind nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 42 Prozent der Beschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Landesdienst.
Der Vergleich mit den rund 736 800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten1) in Thüringen zeigt, dass die Altersgruppe ab 50 Jahre (Generation 50 Plus) innerhalb des unmittelbaren Landesdienstes damit relativ stark vertreten ist. Dort betrug der Anteil der Personen im Alter von 50 Jahren und mehr nur 28 Prozent oder 208 600 Personen.
Am 30. Juni 2008 waren im unmittelbaren öffentlichen Landesdienst 8 Prozent der Beschäftigten unter 30 Jahre alt, 17 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre, 34 Prozent zwischen 40 und 49 Jahre, 35 Prozent zwischen 50 und 59 Jahre und 7 Prozent 60 Jahre und älter.
Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war die Altersstruktur zum 30. Juni 2008 deutlich ausgewogener: Es waren 22 Prozent unter 30 Jahre alt, 20 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre,
30 Prozent zwischen 40 und 49 Jahre, 25 Prozent zwischen 50 und 59 Jahre und 3 Prozent 60 Jahre und älter.
Mitte 2008 hatten von den 65 428 Landesbeschäftigten 15 520 Personen ihren 55. Geburtstag überschritten. Für die Jahre bis zur Rente bzw. Pension haben davon 43 Prozent oder 6 724 Personen ein Altersteilzeitmodell in Anspruch genommen.
Das Teilzeitmodell wurde dabei nur von drei Prozent des Personenkreises genutzt. Das Blockmodell2) erfreut sich wesentlich größerer Beliebtheit. Von den 6 511 Beschäftigten im Blockmodell befanden sich Mitte 2008 bereits 2 588 Personen in der Freistellungsphase. In der aktiven Phase waren 3 923 Personen.
1) Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Die Angaben enthalten auch die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
2) Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird in der ersten Phase der gesamten Altersteilzeit die vorherige Arbeitszeit bei gekürzten Bezügen beibehalten (aktive oder Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Beschäftigte vom Dienst freigestellt (Freistellungsphase). Die gekürzten Bezüge werden dabei weiter gezahlt.
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