Erfurt, 03. August 2009 - Nr. 287
Anfang 2009 erhielten 3 721 ehemalige Bedienstete von Land und Kommunen oder ihre Hinterbliebenen Versorgungsbezüge. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gehörten zu den Leistungsempfängern 3 149 pensionierte Beamte und Richter. Der Leistungsanspruch begründete sich bei 2 404 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 745 Personen bei den Kommunen.
Hinterbliebenenrenten wurden an 418 Witwen bzw. Witwer und 154 Waisen gezahlt.
Im Laufe des Jahres 2008 wurden 449 Bedienstete in den Ruhestand versetzt, 394 beim Land und 55 bei den Kommunen. Im Jahr 2007 waren es 465 Personen.
27 Prozent aller Neupensionierungen erfolgten mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Für 33 Prozent lag dieser Zeitpunkt durch die für ihre Berufsgruppe geltende besondere Altersgrenze (Polizei-, Justiz- sowie Feuerwehrdienst) bei 60 Jahren.
Auf Antrag schieden 4 bzw. 20 Prozent mit dem 60. bzw. 63. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst aus.
12 Prozent wurden auf Grund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit pensioniert. Der Anteil der Dienstunfähigen an den gesamten Zugängen eines Jahres hat sich damit in den vergangenen Jahren ständig weiter verringert.
Ursachen für diese Entwicklung sind die wie bei Angestellten und Arbeitern eingeführten Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sowie die Inanspruchnahme von Altersteilzeit.
Das Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängern lag im Jahr 2008 bei 60,8 Jahren. Das Niveau des Durchschnittsalters ist stark davon beeinflusst, dass mehr als jeder dritte Neupensionär aus dem Vollzugsdienst ausgeschieden ist, für den die Altersgrenze 60 Jahre gilt. Hier wurde ein Durchschnittsalter von 58,7 Jahren erreicht. Bei den ehemaligen Bediensteten im Schuldienst lag das Durchschnittsalter dagegen bei 63,5 Jahren.
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Gudrun Schnetter
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