Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 31. Juli 2009 - Nr. 292

Wohngeldempfängerhaushalte in Thüringen

Am 31.12.2008 erhielten 26 526 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 057 Haushalte bzw. 4,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Während am Jahresende 2007 noch 2,2 Prozent Thüringer Haushalte Wohngeld erhielten, waren es am 31.12.2008 bereits 2,3 Prozent aller Haushalte.

Für die Wohngeldempfängerhaushalte wurde eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung in Höhe von 305 Euro ermittelt (Ende 2007: 300 Euro), die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung betrug im Durchschnitt 271 Euro (Ende 2007: 266 Euro) und der Wohngeldanspruch 78 Euro monatlich, genauso viel wie ein Jahr zuvor.

Fast zwei Drittel der Wohngeldempfängerhaushalte (65,8 Prozent) waren Ende 2008 1-Personen-Haushalte, 15,0 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,5 Prozent 3-Personen-Haushalte. Weitere 7,2 Prozent waren 4-Personen-Haushalte und in mehr als 4 Prozent der Fälle waren es Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Neben diesen 26 526 reinen Wohngeldempfängerhaushalten gab es am Ende des vergangenen Jahres 3 070 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten. In den 3 070 Mischhaushalten lebten 8 492 Personen, davon waren 4 504 vom Wohngeld ausgeschlossen und 3 988 Personen lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten. Gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres hat sich die Zahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte weit mehr als verdoppelt. Sie stieg von 1 240 am Jahresende 2007 um 1 830 auf 3 070 wohngeldrechtliche Teilhaushalte am 31.12.2008. Dieser Anstieg beruht hauptsächlich auf geänderten rechtlichen Regelungen bei Familien mit Kindern. Empfänger von „Hartz-IV“ – Leistungen können für ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder Wohngeld beantragen, obwohl sie selbst kein Wohngeld beziehen, da ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und „Hartz-IV“ – Leistungen ausgeschlossen ist.

Mehr als drei Viertel (76,4 Prozent) der wohngeldberechtigten Teilhaushalte waren 1-Personen-Haushalte, 18,8 Prozent 2-Personen-Haushalte und 4,8 Prozent lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 3 und mehr Personen.

Haushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit Wohngeld
am 31.12. der Jahre 2005 bis 2008 nach ausgewählten Merkmalen
Merkmal 2005 2006 2007 2008
Haushalte mit Wohngeld insgesamt 33 223 1) 28 382 1) 25 469 1) 26 526 1)
  davon mit  
  Mietzuschuss 28 003 24 072 21 990 22 905
Lastenzuschuss 5 220 4 310 3 479 3 621
Haushalte mit ... Person(en)  
  1 19 433 17 867 17 071 17 441
2 6 301 4 769 3 765 3 992
3 3 312 2 435 1 931 1 995
4 2 812 2 176 1 722 1 923
5 941 768 656 776
6 und mehr 424 367 324 399
Miete/Belastung vor Wohngeldgewährung in Euro 302 302 300 305
Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung in Euro 266 266 266 271
Durchschnittliches monatliches Wohngeld in Euro 85 82 78 78
 
Haushalte mit Wohngeld nach sozialer Stellung  
  Erwerbstätige 11 153 8 917 7 345 7 784
  davon  
Selbständige 1 474 1 132 882 834
Beamte, Angestellte 3 738 3 215 2 731 2 902
Arbeiter 5 941 4 570 3 732 4 048
Arbeitslose 4 259 2 506 1 870 2 098
Nichterwerbspersonen 17 811 16 959 16 254 16 644
  davon  
Rentner, Pensionäre 14 271 14 176 13 921 14 121
übrige 3 540 2 783 2 333 2 523
Außerdem:  
Wohngeldrechtliche Teilhaushalte2) insgesamt 1 226 1 175 1 240 3 070
  mit Mietzuschuss 1 005 1 041 1 119 2 863
mit Lastenzuschuss 221 134 121 207
1) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte
2) Dabei handelt es sich entweder um Haushalte,
in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist,
aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner oder um Haushalte, in denen der Antragsteller
selbst wohngeldberechtigt ist,in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.
Transferleistungen sind Leistungen nach dem SGB II,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.



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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517
E-Mail sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de