Erfurt, 31. Juli 2009 - Nr. 292
Am 31.12.2008 erhielten 26 526 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 057 Haushalte bzw. 4,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Während am Jahresende 2007 noch 2,2 Prozent Thüringer Haushalte Wohngeld erhielten, waren es am 31.12.2008 bereits 2,3 Prozent aller Haushalte.
Für die Wohngeldempfängerhaushalte wurde eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung in Höhe von 305 Euro ermittelt (Ende 2007: 300 Euro), die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung betrug im Durchschnitt 271 Euro (Ende 2007: 266 Euro) und der Wohngeldanspruch 78 Euro monatlich, genauso viel wie ein Jahr zuvor.
Fast zwei Drittel der Wohngeldempfängerhaushalte (65,8 Prozent) waren Ende 2008 1-Personen-Haushalte, 15,0 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,5 Prozent 3-Personen-Haushalte. Weitere 7,2 Prozent waren 4-Personen-Haushalte und in mehr als 4 Prozent der Fälle waren es Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Neben diesen 26 526 reinen Wohngeldempfängerhaushalten gab es am Ende des vergangenen Jahres 3 070 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten. In den 3 070 Mischhaushalten lebten 8 492 Personen, davon waren 4 504 vom Wohngeld ausgeschlossen und 3 988 Personen lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten. Gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres hat sich die Zahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte weit mehr als verdoppelt. Sie stieg von 1 240 am Jahresende 2007 um 1 830 auf 3 070 wohngeldrechtliche Teilhaushalte am 31.12.2008. Dieser Anstieg beruht hauptsächlich auf geänderten rechtlichen Regelungen bei Familien mit Kindern. Empfänger von „Hartz-IV“ – Leistungen können für ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder Wohngeld beantragen, obwohl sie selbst kein Wohngeld beziehen, da ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und „Hartz-IV“ – Leistungen ausgeschlossen ist.
Mehr als drei Viertel (76,4 Prozent) der wohngeldberechtigten Teilhaushalte waren 1-Personen-Haushalte, 18,8 Prozent 2-Personen-Haushalte und 4,8 Prozent lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 3 und mehr Personen.
Haushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit Wohngeld am 31.12. der Jahre 2005 bis 2008 nach ausgewählten Merkmalen |
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Merkmal | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | |||
Haushalte mit Wohngeld insgesamt | 33 223 1) | 28 382 1) | 25 469 1) | 26 526 1) | |||
davon mit | |||||||
Mietzuschuss | 28 003 | 24 072 | 21 990 | 22 905 | |||
Lastenzuschuss | 5 220 | 4 310 | 3 479 | 3 621 | |||
Haushalte mit ... Person(en) | |||||||
1 | 19 433 | 17 867 | 17 071 | 17 441 | |||
2 | 6 301 | 4 769 | 3 765 | 3 992 | |||
3 | 3 312 | 2 435 | 1 931 | 1 995 | |||
4 | 2 812 | 2 176 | 1 722 | 1 923 | |||
5 | 941 | 768 | 656 | 776 | |||
6 und mehr | 424 | 367 | 324 | 399 | |||
Miete/Belastung vor Wohngeldgewährung in Euro | 302 | 302 | 300 | 305 | |||
Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung in Euro | 266 | 266 | 266 | 271 | |||
Durchschnittliches monatliches Wohngeld in Euro | 85 | 82 | 78 | 78 | |||
Haushalte mit Wohngeld nach sozialer Stellung | |||||||
Erwerbstätige | 11 153 | 8 917 | 7 345 | 7 784 | |||
davon | |||||||
Selbständige | 1 474 | 1 132 | 882 | 834 | |||
Beamte, Angestellte | 3 738 | 3 215 | 2 731 | 2 902 | |||
Arbeiter | 5 941 | 4 570 | 3 732 | 4 048 | |||
Arbeitslose | 4 259 | 2 506 | 1 870 | 2 098 | |||
Nichterwerbspersonen | 17 811 | 16 959 | 16 254 | 16 644 | |||
davon | |||||||
Rentner, Pensionäre | 14 271 | 14 176 | 13 921 | 14 121 | |||
übrige | 3 540 | 2 783 | 2 333 | 2 523 | |||
Außerdem: | |||||||
Wohngeldrechtliche Teilhaushalte2) insgesamt | 1 226 | 1 175 | 1 240 | 3 070 | |||
mit Mietzuschuss | 1 005 | 1 041 | 1 119 | 2 863 | |||
mit Lastenzuschuss | 221 | 134 | 121 | 207 | |||
1) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte 2) Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist,in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben. Transferleistungen sind Leistungen nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. |
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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
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E-Mail sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de