Erfurt, 31. August 2009 - Nr. 332
Am 31. Dezember 2008 erhielten 8 680 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des SGB XII, davon 2 310 Personen außerhalb von Einrichtungen und 6 370 Personen in Einrichtungen. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 490 Personen bzw. 6,0 Prozent mehr als Ende 2007.
Bezogen auf 1 000 der Thüringer Bevölkerung betrug der Anteil 3,6 Leistungsberechtigte; Ende 2007 lag er bei 3,4 Leistungsberechtigten je 1 000 der Bevölkerung.
931 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bzw. 10,7 Prozent) lebten Ende 2008 von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 828 Personen bzw. 9,5 Prozent waren im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Fast zwei Drittel der Hilfebedürftigen (5 251 Personen bzw. 60,5 Prozent) waren im Alter zwischen 25 und 65 Jahren und 1 670 Personen (19,2 Prozent) waren über 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter betrug 45,7 Jahre.
Die 8 680 Personen lebten in 8 517 Bedarfsgemeinschaften, darunter 2 148 außerhalb von Einrichtungen. Der durchschnittliche Bruttobedarf für Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen betrug im Jahr 2008 monatlich 600 Euro. Nach Abzug aller Einkünfte betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 349 Euro (2007: brutto 584 Euro, netto 343 Euro).
Neben den 8 680 Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt am Jahresende 2008 wurden von den Thüringer Sozialhilfeträgern weitere 2 405 Personen gemeldet, deren Leistungsbezug im Laufe des Jahres 2008 endete. Diese Personen lebten in 2 289 Bedarfsgemeinschaften. Für 1 958 von diesen Bedarfsgemeinschaften bzw. 85,5 Prozent endete die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, weil sie entweder Einkommen erhielten bzw. dieses stieg oder weil eine andere Sozialleistung gewährt wurde. In 331 Fällen bzw. 14,5 Prozent wurde die Leistung an die Bedarfsgemeinschaft in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt anderweitig fortgesetzt.
Die durchschnittliche Dauer des Bezuges dieser Sozialhilfeart an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betrug bei den beendeten Fällen 18,3 Monate.
Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2008 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 25,4 Millionen Euro als Bruttoausgaben verausgabt. Das waren 0,8 Millionen Euro bzw. 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 19,9 Millionen Euro netto, 3,5 Millionen bzw. 21,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
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SGB - Sozialgesetzbuch
Empfänger und Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12. der Jahre 2007 und 2008 nach ausgewählten Merkmalen |
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Merkmal | 2007 | 2008 | ||
Empfänger | ||||
Insgesamt | 8 190 | 8 680 | ||
männlich | 4 584 | 4 929 | ||
weiblich | 3 606 | 3 751 | ||
in Einrichtungen | 6 274 | 6 370 | ||
außerhalb von Einrichtungen | 1 916 | 2 310 | ||
unter 7 | 223 | 250 | ||
7 bis unter 18 | 531 | 681 | ||
18 bis unter 25 | 846 | 828 | ||
25 bis unter 50 | 3 034 | 3 222 | ||
50 bis unter 65 | 1 879 | 2 029 | ||
65 und mehr Jahre | 1 677 | 1 670 | ||
Durchschnittsalter in Jahren | 46,4 | 45,7 | ||
Bedarfsgemeinschaften | ||||
Insgesamt | 8 041 | 8 517 | ||
in Einrichtungen | 6 271 | 6 369 | ||
außerhalb von Einrichtungen | 1 770 | 2 148 | ||
durchschnittlicher Bruttobedarf in EUR pro Monat |
584 | 600 | ||
durchschnittlicher Nettobedarf in EUR pro Monat |
343 | 349 |
Empfänger und Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt mit im Laufe des Berichtsjahres beendeter Leistungsgewährung 2007 und 2008 nach ausgewählten Merkmalen |
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Merkmal | 2007 | 2008 | |
Empfänger mit im Laufe des Berichtsjahres beendeter Leistungsgewährung |
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Insgesamt | 2 264 | 2 405 | |
in Einrichtungen | 1 109 | 1 233 | |
außerhalb von Einrichtungen | 1 155 | 1 172 | |
unter 18 | 186 | 214 | |
18 bis unter 25 | 265 | 255 | |
25 bis unter 50 | 861 | 921 | |
50 bis unter 65 | 537 | 560 | |
65 und mehr Jahre | 415 | 455 | |
Bedarfgemeinschaften mit im Laufe des Berichtsjahres beendeter Leistungsgewährung |
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Insgesamt | 2 139 | 2 289 | |
mit abgeschlossener Leistungsgewährung | 1 879 | 1 958 | |
mit anderweitiger Fortsetzung der Leistungsgewährung |
260 | 331 |
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