Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 27. August 2009 - Nr. 334

29 596 Personen erhielten im Jahr 2008 im Rahmen der Sozialhilfe eine besondere Leistung

Im Laufe des Jahres 2008 erhielten in Thüringen 29 596 Personen eine oder mehrere besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)1). Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 816 Personen bzw. 6,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die mit Abstand wichtigste Hilfeart stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen dar, gefolgt von der Hilfe zur Pflege.
Die öffentlichen Haushalte verbuchten für diese Hilfearten 361,0 Millionen Euro als Bruttoausgaben. Das waren 10,9 Millionen Euro bzw. 3,1 Prozent mehr als eine Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für die besonderen Leistungen gaben die Träger der Sozialhilfe 314,5 Millionen Euro netto aus, 11,5 Millionen bzw. 3,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die mit Abstand wichtigste Hilfeart stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen dar.
Im Laufe des Jahres 2008 erhielten fast drei Viertel aller Hilfeempfänger diese Hilfeart (21 285 Personen bzw. 71,9 Prozent). Ein Jahr zuvor waren es 20 948 Personen mit einem Anteil von 75,4 Prozent.
Für 4 095 Personen wurde die Eingliederungshilfe im Jahr 2008 nach durchschnittlich 2,6 Jahren beendet und für 17 190 behinderte Menschen dauert die Hilfe weiter an. Sie erhalten die Eingliederungshilfe bereits seit durchschnittlich 6,0 Jahren.
Schwerpunkt bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bildete wie bereits in den vergangenen Jahren die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 13 712 Personen erhielten diese Leistungsart (2007: 13 446).
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. In 8 631 Fällen erhielten behinderte Menschen diese Hilfeart. Ein Jahr zuvor waren es 8 610 Hilfeempfänger.

6 296 Personen erhielten im Laufe des Jahres 2008 Hilfe zur Pflege. Damit war ein gutes Fünftel (21,3 Prozent) der Empfänger von besonderen Sozialhilfeleistungen auf diese Hilfeart angewiesen. Ein Jahr zuvor waren es 5 954 Personen mit einem Anteil von 21,4 Prozent.
Für 1 196 Personen wurde die Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres 2008 nach durchschnittlich 2,7 Jahren beendet und für 5 100 Hilfeempfänger dauert die Hilfe weiter an. Sie erhalten die Hilfe zur Pflege bereits seit durchschnittlich 4,5 Jahren.
Mit 5 049 Personen wurde in der Mehrzahl der Fälle (80,2 Prozent) die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen überwiegend in Form von stationärer Pflege gewährt.
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen erhielten im Laufe des Jahres 1 264 Personen. Ein Jahr zuvor waren es 1 235 Leistungsempfänger.
Die Hilfeempfänger können im Laufe des Jahres mehrere Leistungen erhalten. So wurde in 605 Fällen Pflegegeld gewährt, in 697 Fällen erfolgte eine Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, in 339 Fällen erfolgte die Sozialhilfeleistung in Form angemessener Aufwendungen der Pflegeperson und in 212 Fällen für angemessene Beihilfen.

Weitere Daten, auch auf Kreisebene, finden Sie in unserem Internetangebot unter www.statistik.thueringen.de
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1) bis 2004: Hilfe in besonderen Lebenslagen

Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
SGB XII 2007 und 2008
Hilfeart 2007 2008
Insgesamt 1) 27 780 29 596
Hilfen zur Gesundheit (Kapitel 5 SGB XII) 274 166
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
(Kapitel 6 SGB XII)
20 948 21 285
  hierunter  
Leistungen in anerkannten Werkstätten für
behinderte Menschen
8 610 8 631
Leistungen zur Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft
13 446 13 712
Hilfe zur Pflege (Kapitel 7 SGB XII) 1) 5 954 6 296
  hiervon  
in Einrichtungen 4 731 5 049
  hiervon  
teilstationäre Pflege 6 3
Kurzzeitpflege 11 12
stationäre Pflege 4 715 5 037
außerhalb von Einrichtungen 1 235 1 264
  hierunter  
Pflegegeld 684 605
angemessene Aufwendungen der Pflegepersonen 369 339
angemessene Beihilfen 201 212
Kostenübernahme für Heranziehung
einer besonderen Pflegekraft
598 697
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebens-
lagen (Kapitel 8 und 9 SGB XII)
948 2 220
1) ohne Mehrfachzählungen



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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517
E-Mail sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de