Erfurt, 21. April 2009 - Nr. 124
Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz mitteilt, wird zur Europawahl 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Das Wahlstatistikgesetz regelt bundesweit gesetzlich diese Statistik, sie enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.
Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name sagt – nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Für das Land Thüringen wurden aus den bundesweit 2 533 Stichprobenwahlbezirken 119 und aus den 322 Stichprobenbriefwahlbezirken 14 mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet.
Die statistische Auswertung der Stimmabgabe für die einzelnen Parteien, getrennt nach Geschlecht, erfolgt für folgende fünf Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen:
A. | Mann, geb. 1985 - 1991 | unter 25 Jahre |
B. | Mann, geb. 1975 - 1984 | 25 bis unter 35 Jahre |
C. | Mann, geb. 1965 - 1974 | 35 bis unter 45 Jahre |
D. | Mann, geb. 1950 - 1964 | 45 bis unter 60 Jahre |
E. | Mann, geb. 1949 und früher | 60 Jahre und älter |
F. | Frau, geb. 1985 - 1991 | unter 25 Jahre |
G. | Frau, geb. 1975 - 1984 | 25 bis unter 35 Jahre |
H. | Frau, geb. 1965 - 1974 | 35 bis unter 45 Jahre |
I. | Frau, geb. 1950 - 1964 | 45 bis unter 60 Jahre |
K. | Frau, geb. 1949 und früher | 60 Jahre und älter |
Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht somit eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen je Geschlecht) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Kein Wähler muss eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten.
Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild zum Wahlverhalten gewonnen werden.
Der Landeswahlleiter Thüringen