Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 21. April 2009 - Nr. 124

Repräsentative Wahlstatistik zur Wahl des 7. Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009

Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz mitteilt, wird zur Europawahl 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Das Wahlstatistikgesetz regelt bundesweit gesetzlich diese Statistik, sie enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.

Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name sagt – nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Für das Land Thüringen wurden aus den bundesweit 2 533 Stichprobenwahlbezirken 119 und aus den 322 Stichprobenbriefwahlbezirken 14 mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet.

Die statistische Auswertung der Stimmabgabe für die einzelnen Parteien, getrennt nach Geschlecht, erfolgt für folgende fünf Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen:

A.  Mann, geb. 1985 - 1991 unter 25 Jahre
B. Mann, geb. 1975 - 1984 25 bis unter 35 Jahre
C. Mann, geb. 1965 - 1974 35 bis unter 45 Jahre
D. Mann, geb. 1950 - 1964 45 bis unter 60 Jahre
E. Mann, geb. 1949 und früher 60 Jahre und älter
 
F. Frau, geb. 1985 - 1991 unter 25 Jahre
G. Frau, geb. 1975 - 1984 25 bis unter 35 Jahre
H. Frau, geb. 1965 - 1974 35 bis unter 45 Jahre
I. Frau, geb. 1950 - 1964 45 bis unter 60 Jahre
K. Frau, geb. 1949 und früher 60 Jahre und älter


Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht somit eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen je Geschlecht) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Kein Wähler muss eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten.

Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild zum Wahlverhalten gewonnen werden.


Der Landeswahlleiter Thüringen