Erfurt, 06. Mai 2009 - Nr. 142
Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert, werden derzeit in Thüringen die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl 2009 versandt.
Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Eintragung ins Wählerverzeichnis „von Amts wegen“ wurde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 3. Mai 2009 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren.
Alle „von Amts wegen“ ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 17. Mai 2009 ihre Wahlbenachrichtigungen.
Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 14. Mai 2009, sollte der Betroffene
- spätestens am Freitag, den 15. Mai 2009 -
bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürger, die bis zum 3. Mai 2009 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 17. Mai 2009 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie „von Amts wegen“ ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 17. Mai 2009 gestellt werden.
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen, finden sie aber am Wahltag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können ihre Stimme am Wahlsonntag abgeben.
Der Landeswahlleiter Thüringen