Erfurt, 15. Mai 2009 - Nr. 156
Landeswahlleiter Günter Krombholz teilt mit, dass
jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens seine Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 7. Juni 2009 erhalten haben sollte. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht erreicht haben.
Gemäß § 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen in der Woche vom 18. Mai 2009 bis 22. Mai 2009 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.
Das ist allerdings nur bis Freitag, den 22. Mai 2009 möglich (Freitag nach Christi Himmelfahrt: Achten Sie bitte auf die Öffnungszeiten ihrer Gemeindebehörde!).
Wer seine Wahlbenachrichtigungen bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungen sind hilfreich fürs Wählen, müssen aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen unbedingt erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit den Wahlbenachrichtigungen im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.
Der Landeswahlleiter Thüringen