Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 15. Mai 2009 - Nr. 157

17. Mai 2009: Ende der Antragsfrist für EU-Bürger und Deutsche im Ausland

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz weist darauf hin, dass der 17. Mai 2009 ein wichtiger Stichtag bei der Europawahl 2009 ist. Bis zu diesem Tag können im Ausland lebende Deutsche und Unionsbürger in Deutschland, die in der Bundesrepublik Deutschland wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Spätestens bis zum 17. Mai 2009 erhalten auch alle Wahlberechtigten für die Europawahl ihre Wahlbenachrichtigung.

Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland ihre Stimme bei der Europawahl abgeben wollen, müssen schnellstmöglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Spätestens am 17. Mai 2009 muss der Antrag bei der Gemeinde eingehen. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten im Ausland lebende Deutsche u.a. im Internetangebot des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).

In Thüringen leben nach Angaben des Landeswahlleiters derzeit ca. 8 000 wahlberechtigte Unionsbürger. Das aktive Wahlrecht kann entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausgeübt werden. Es darf jedoch von jedem Unionsbürger nur einmal und nur persönlich gewählt werden. Wer als EU-Bürger in Deutschland wählen will, muss in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dazu ist spätestens bis zum 17. Mai 2009 bei der Gemeinde am Wohnort ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Automatisch werden in das Wählerverzeichnis die Unionsbürger eingetragen, die bereits bei der Europawahl 2004 im Wählerverzeichnis geführt und seitdem, nicht gestrichen wurden. Wer als EU-Bürger bereits in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber nicht in Deutschland, sondern in seinem Herkunftsmitgliedstaat wählen will, muss ebenfalls bis zum 17. Mai 2009 seine Streichung beantragt haben.

Nähere Hinweise und das Antragsformular sind bei der Gemeinde des Wohnortes oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) verfügbar.


Der Landeswahlleiter Thüringen