Erfurt, 02. Juni 2009 - Nr. 181
Sie wollen wählen, sind aber am 7. Juni 2009 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis Freitag vor dem Wahltag, am 5. Juni 2009, 18.00 Uhr (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden.
Sollten Sie die Beantragung erst ab Donnerstag dem 4. Juni 2009 vornehmen wollen, ist die Beantragung direkt bei der Gemeindebehörde sinnvoll, da eine rechtzeitige postalische sowie amtliche Zustellung der Briefwahlunterlagen als unwahrscheinlich erachtet wird.
Sie können dann auch gleich an Ort und Stelle die Briefwahl ausführen.
In außergewöhnlichen Fällen - hierzu zählt eine plötzliche Erkrankung - ist die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, am Sonntag 7. Juni 2009, bis spätestens 15:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich.
Der erkrankte Bürger beauftragt mittels Vollmacht (Schriftform), eine Person (Vertrauensperson), die erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen. Diese holt mit dem unterschriebenen Antrag und der gültigen Vollmacht die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab und bringt diese zum Wahlberechtigten.
Nachdem der erkrankte Bürger den Wahlvorgang abgeschlossen hat, müssen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die Vertrauensperson abgegeben werden, d.h. am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr.
Bis zum 28. Mai 2009 haben bislang 3 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht
Der Landeswahlleiter Thüringen