Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 15. Juli 2009 - Nr. 271

Landeslistenbewerber für Landtagswahl verstorben

Der Landesvorsitzende der Partei und Vertrauensperson der Landesliste – Die Republikaner – teilte dem Landeswahlleiter mit, dass der auf Platz 4 der Liste zugelassene Bewerber am 13. Juli 2009 verstorben ist.

Der Bewerber kandidierte nur auf der Landesliste und war kein Kandidat eines Wahlkreises.

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz führt zu wahlrechtlichen Folgen aus:

„Verstirbt ein Bewerber einer Landesliste nach der Zulassung und noch vor der Wahl, so ergeben sich laut Landeswahlgesetz keinerlei Möglichkeiten zur Veränderung der Landesliste und des Stimmzettels.
Würde die Partei mit 4 Sitzen in den Landtag einziehen, rückt laut zugelassener Landesliste der Bewerber von Platz 5 für den verstorbenen Bewerber nach.

Im Falle des Todes eines Wahlkreisbewerbers würde es im jeweiligen Wahlkreis zur Nachwahl kommen.“


Der Landeswahlleiter Thüringen