Erfurt, 17. Juli 2009 - Nr. 276
Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Noch bis zum 23. Juli 2009, 18.00 Uhr, können Parteien oder Gruppen von Wahlberechtigten ihre Wahlvorschläge für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag einreichen. Bis zu diesem Termin müssen auch Mängel in den Unterlagen beseitigt sein, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen.
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 23. Juli 2009 schriftlich im Original zu übermitteln.
Die Gruppen von Wahlberechtigten oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mehr als fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln (Kreiswahlvorschlag: 200: Landesliste Thüringen: 1958). Jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung nicht berücksichtigt.
Folgende sieben Parteien forderten bisher die Formblätter für Unterstützungsunterschriften (Landesliste) für die Bundestagswahl 2009 in Thüringen beim Landeswahlleiter ab:
1. DIE REPUBLIKANER (REP)
2. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
3. Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
4. Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP)
5. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
6. Freie Union
7. Demokratische Bürgerbewegung! (D-BÜ)
Keine Unterstützungsunterschriften sammeln müssen die acht Parteien
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
3. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
5. Freie Demokratische Partei (FDP)
6. DIE LINKE (DIE LINKE)
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
8. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU), derzeit 6 Abgeordnete im Landtag Brandenburg
Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten für den Freistaat Thüringen trifft der Landeswahlausschuss in seiner 1. Sitzung gemäß § 28 Abs.1 Bundeswahlgesetz
am Freitag, dem 31. Juli 2009 um 13.00 Uhr
im Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt
Raum 320 (III. Etage).
Die Sitzung ist öffentlich.
Der Landeswahlleiter Thüringen