Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 25. August 2009 - Nr. 335

Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2009 werden versandt

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Derzeit werden in Thüringen die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 27. September 2009 versandt.

Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Eine „automatische“ Eintragung ins Wählerverzeichnis wurde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 23. August 2009 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren.
Alle „automatisch“ ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 6. September 2009 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 3. September 2009 sollte der Betroffene - spätestens jedoch am Freitag, dem 4. September 2009 - bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.

Bürger, die bis zum 23. August 2009 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 6. September 2009 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen.

Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie „automatisch“ ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 6. September 2009 gestellt werden.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekommen, finden sie aber am Wahltag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können Ihre Stimme am Wahlsonntag, dem 27. September 2009 abgeben.

Der Landeswahlleiter Thüringen