Erfurt, 27. August 2009 - Nr. 339
Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz mitteilt, führen am Wahltag, dem 30. August 2009 verschiedene Meinungsforschungsinstitute vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.
Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach Ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Daher beruht sie auf Freiwilligkeit, ist aber auch zulässig.
Der Landeswahlleiter Thüringen