Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 28. August 2009 - Nr. 340

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht

Am Sonntag, dem 30. August 2009 wird in Thüringen die Landtagswahl durchgeführt.

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben.
Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte sich der Wähler ins Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich - schnelleres Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis - aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Also, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung unbedingt Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen.

Für die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal wird es am Wahlsonntag bei der Landtagswahl wie auch schon 2004 keine Wahlumschläge mehr geben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten unbegründet.

Der Landeswahlleiter führt weiter aus:
„Wahlen gehören zu den demokratischen Grundrechten.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht durch die Stimmabgabe für die Landtagswahl am 30. August 2009.
Gehen Sie wählen – Bestimmen Sie die Zukunft von Thüringen aktiv mit!“


Der Landeswahlleiter Thüringen