Erfurt, 07. September 2009 - Nr. 362
Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben.
„Ist die Wahlbenachrichtigung noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung nachfragen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.“, so Landeswahlleiter Krombholz.
Gemäß § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen diese Woche vom 7. bis 11. September 2009 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Ein Wahlberechtigter der nicht im Wählerverzeichnis steht und dies durch einen nicht durch ihn zu vertretenden Grund geschehen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Der Landeswahlleiter Thüringen