Erfurt, 15. September 2009 - Nr. 375
Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Bundestagswahl vielfach genutzt und hat sich dabei bewährt.
Dieses Verfahren ist auch für die Bundestagswahlen 2009, seit dem 24. August 2009 im Internet auf der Seite des Landeswahlleiters unter http://www.wahlen.thueringen.de aktiviert.
Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde den Link zum Wahlscheinantrag des Landeswahlleiters gesetzt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheins nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen.
Mit der Briefwahl wird letztlich allen wahlberechtigten Staatsbürgern/innen die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl.
Der Landeswahlleiter Thüringen