Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 15. September 2009 - Nr. 376

Briefwahl - wie geht das?

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Sie wollen wählen, sind aber am 27. September 2009 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen.

„Gegenüber der als Normalfall gedachten Wahl im Wahllokal am Wahltag (Urnenwahl) ist die Briefwahl als eine Ausnahmeregelung für Verhinderungsfälle zugelassen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind,“ so Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Um die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, sollte spätestens bis zum 23. September 2009, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung.

Für die elektronische Antragstellung haben der Landeswahlleiter und viele Gemeinden auf ihrer Homepage ein Online-Formular eingestellt (www.wahlen.thueringen.de oder direkt auf der Internetseite der Gemeinde).

Der Antrag kann aber auch mit einer formlosen E-Mail oder per Telefax, die jedoch die erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Wählerverzeichnisnummer) unbedingt enthalten müssen, gestellt werden.

In Ausnahmefällen, insbesondere wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Antragstellung auch noch bis 27. September 2009, 15.00 Uhr, möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern entweder durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer „Briefwahl vor Ort“. Dabei kann direkt vor Ort in einer der zuständigen Briefwahlstellen abgestimmt werden. Dazu sollten die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

Der Wahlberechtigte erhält folgende Briefwahlunterlagen:



Folgendes ist bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu beachten:



Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur im blauen Wahlumschlag in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe kann daher nicht berücksichtigt werden.

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die rote Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Freitag, dem 25. September 2009 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die 'Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl' auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.


Der Landeswahlleiter Thüringen