Erfurt, 16. September 2009 - Nr. 381
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz teilt mit:
Jeder Wähler hat zur Bundestagswahl 2 Stimmen;
- eine Erststimme für die direkte Wahl eines Kreiswahlbewerbers;
- eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei.
Durch die Erststimme (linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint.
Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (blaue Schrift) abgegeben.
Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste).
Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten 5 Bewerber der Landesliste aufgeführt.
Die Landesstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.
Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen (Landesliste) wirbt, aber keinen Direktbewerber (Kreiswahlbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer.
„Abschließend möchte ich hier nochmals darauf hinweisen, dass die Zweitstimme nicht - wie häufig zu hören - zweitrangig ist, sondern die ausschlaggebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag darstellt,“ so Landeswahlleiter Günter Krombholz.