Erfurt, 22. September 2009 - Nr. 400
Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Zur Bundestagswahl 2009 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Das Wahlstatistikgesetz regelt bundesweit gesetzlich diese Statistik, sie enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.
Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name sagt – nicht in allen Wahlbezirken Thüringens durchgeführt. Vielmehr werden aus den 2 835 Urnenwahlbezirken 119 und aus den rund 263 Briefwahlbezirken 14 als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet.
Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses ist zu jedem Zeitpunkt gewahrt.
Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation der Wählerschaft gewonnen werden und somit besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Ergebnissen.
Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt nach dem 27.09.2009 und wird schnellstmöglich veröffentlicht.
Der Landeswahlleiter Thüringen