Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 10. März 2010 - Nr. 060

Thüringer Kommunen gaben 55 Millionen Euro für ihre Sportstätten aus

Die Thüringer Kommunen gaben nach den Ergebnissen der Jahresrechnungsstatistik im Jahr 2008 insgesamt 55 Millionen Euro für ihre eigenen Sportstätten aus. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 24 Euro je Einwohner. Im Jahr zuvor waren es 45 Millionen Euro (20 Euro je Einwohner).

Mit 25 Millionen Euro wurden mehr als 45 Prozent des Geldes für Baumaßnahmen an den Sportstätten bereitgestellt. 7 Millionen Euro wurden für das Personal und weitere 15 Millionen Euro für Mieten und Pachten, Geräte- und Ausrüstungsgegenstände sowie für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen benötigt. Knapp 5 Millionen Euro gaben die Kommunen in Form von Zuweisungen und Zuschüssen sowie Erstattungen an andere Gemeinden, freie Träger, Vereine usw. aus.

Die Ausgaben für Baumaßnahmen stiegen im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2007 um 7 Millionen Euro bzw. 41 Prozent. Die Personalausgaben erhöhten sich um 0,3 Millionen Euro, die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, Mieten und Pachten blieben auf annähernd gleichem Niveau. Für Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen wurden 0,5 Millionen Euro mehr aufgewendet als im Jahr zuvor.

An Einnahmen verbuchten die Kommunen mit 22 Millionen Euro knapp 7 Millionen Euro mehr als im Jahr 2007.
Daran bildeten mit 3 Millionen Euro die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sowie Erstattungen und mit knapp 15 Millionen Euro die investiven Zuweisungen die größten Anteile. Von den insgesamt 18 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse waren 15 Millionen Euro Zuweisungen des Landes.
Weiterhin wurden je knapp 2 Millionen Euro aus Gebühren und Abgaben sowie aus Mieten und Pachten eingenommen.

Neben den Ausgaben im Aufgabenbereich „Eigene Sportstätten“ gaben die Thüringer Kommunen im Jahr 2008 fast 17 Millionen Euro für die „Förderung des Sports“ in Form von Zuweisungen und Zuschüssen für laufende und investive Zwecke sowie Erstattungen aus, die u.a. an andere Gemeinden bzw. freie Träger und Vereine gezahlt wurden.


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