Erfurt, 30. September 2010 - Nr. 283
Im Laufe des Jahres 2009 erhielten in Thüringen 30 962 Personen eine oder mehrere besondere Leistungen nach dem
Die öffentlichen Haushalte gaben für diese Hilfearten 378,5 Millionen Euro brutto aus. Das waren 17,5 Millionen Euro bzw. 4,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für die besonderen Leistungen beliefen sich die Nettoausgaben der Träger der Sozialhilfe auf 327,2 Millionen Euro, 12,6 Millionen bzw. 4,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Die mit Abstand wichtigste Hilfeart stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen dar.
Im Laufe des Jahres 2009 erhielten mit 22 481 Personen fast drei Viertel (72,6 Prozent) aller Hilfeempfänger diese Art der Hilfe. Ein Jahr zuvor waren es 21 285 Personen mit einem Anteil von 71,9 Prozent.
Für 3 234 Personen wurde die Eingliederungshilfe im Jahr 2009 nach durchschnittlich 2,8 Jahren beendet und für 19 247 behinderte Menschen dauert die Hilfe weiter an. Sie erhalten die Eingliederungshilfe bereits seit durchschnittlich 6,0 Jahren.
Schwerpunkt bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bildeten wie bereits in den vergangenen Jahren die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 14 893 Personen erhielten diese Leistungsart
Einen weiteren Schwerpunkt waren die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. In 9 002 Fällen erhielten behinderte Menschen diese Hilfeart. Ein Jahr zuvor waren es 8 631 Hilfeempfänger.
Im Laufe des Jahres 2009 erhielten 6 528 Personen Hilfe zur Pflege. Damit war ein gutes Fünftel (21,1 Prozent) der Empfänger von besonderen Sozialhilfeleistungen auf diese Hilfeart angewiesen. Ein Jahr zuvor waren es 6 296 Personen mit einem Anteil von 21,3 Prozent.
Für 1 131 Personen wurde die Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres 2009 nach durchschnittlich 3,0 Jahren beendet und für 5 397 Hilfeempfänger dauert die Hilfe weiter an. Sie erhalten die Hilfe zur Pflege bereits seit durchschnittlich 4,4 Jahren.
Mit 5 072 Personen wurde in den meisten Fällen (77,7 Prozent) die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gewährt, darunter in 5 040 Fällen in Form von stationärer Pflege.
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen erhielten im Laufe des Jahres 1 480 Personen. Ein Jahr zuvor waren es 1 264 Leistungsempfänger. Sie können im Laufe des Jahres mehrere Leistungen erhalten. So wurde in 550 Fällen Pflegegeld gewährt, in 857 Fällen erfolgte eine Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, in 290 Fällen erfolgte die Sozialhilfeleistung in Form angemessener Beihilfen und in 214 Fällen für angemessene Aufwendungen der Pflegeperson.
1) bis 2004: Hilfe in besonderen Lebenslagen
Weitere Informationen, auch auf Kreisebene finden Sie in unserem umfangreichen Internetangebot unter www.statistik.thueringen.de
Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2008 und 2009 |
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Hilfeart | 2008 | 2009 | ||
Insgesamt 1) | 29 596 | 30 962 | ||
Hilfen zur Gesundheit (Kapitel 5 SGB XII) | 166 | 328 | ||
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Kapitel 6 SGB XII) |
21 285 | 22 481 | ||
hierunter | ||||
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen |
8 631 | 9 002 | ||
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft |
13 712 | 14 893 | ||
Hilfe zur Pflege (Kapitel 7 SGB XII) 1) | 6 296 | 6 528 | ||
hiervon | ||||
in Einrichtungen | 5 049 | 5 072 | ||
hiervon | ||||
teilstationäre Pflege | 3 | 20 | ||
Kurzzeitpflege | 12 | 18 | ||
stationäre Pflege | 5 037 | 5 040 | ||
außerhalb von Einrichtungen | 1 264 | 1 480 | ||
hierunter | ||||
Pflegegeld | 605 | 550 | ||
angemessene Aufwendungen der Pflegepersonen | 339 | 214 | ||
angemessene Beihilfen | 212 | 290 | ||
Kostenübernahme für Heranziehung einer besonderen Pflegekraft |
697 | 857 | ||
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (Kapitel 8 und 9 SGB XII) |
2 220 | 2 245 | ||
1) ohne Mehrfachzählungen |
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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
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