Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 19. Oktober 2010 - Nr. 318

Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte in Thüringen deutlich gestiegen
Nach Wohngeldreform ein Drittel mehr Wohngeldhaushalte

Am 31. Dezember 2009 erhielten 36 275 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 9 749 Haushalte bzw. 36,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Der Anstieg begründet sich in der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldreform und den damit verbundenen Leistungsverbesserungen. Im Wesentlichen sind das die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld, die Vereinheitlichung der Höchstbeträge für Miete und Belastung auf Neubauniveau bei zusätzlicher Anhebung um 10 Prozent. Außerdem wurden die Tabellenwerte um 8 Prozent erhöht.
Auf Grund dieser Leistungsverbesserungen bezogen am 31. Dezember 2009 in Thüringen 3,2 Prozent aller Haushalte allgemeines Wohngeld. Das war ca. jeder 31. Thüringer Haushalt. Am Jahresende 2008 waren es 2,3 Prozent aller Haushalte und somit rund jeder 43. Thüringer Haushalt.

Für die Wohngeldempfängerhaushalte wurde eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung in Höhe von 322 Euro ermittelt (Ende 2008: 305 Euro), die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung betrug im Durchschnitt 306 Euro (Ende 2008: 271 Euro) und der Wohngeldanspruch 106 Euro monatlich (2008: 78 Euro).

Fast zwei Drittel der Wohngeldempfängerhaushalte (64,8 Prozent) waren Ende 2009 1-Personen-Haushalte, 15,0 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,7 Prozent 3-Personen-Haushalte. Weitere 8,3 Prozent waren 4-Personen-Haushalte und in 4,2 Prozent der Fälle waren es Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Neben diesen 36 275 reinen Wohngeldempfängerhaushalten gab es am Ende des vergangenen Jahres 9 412 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten. Damit hat sich die Anzahl dieser Wohngeldhaushalte mehr als verdreifacht (Ende 2008: 3 070).
In den 9 412 Mischhaushalten lebten 26 126 Personen, davon waren 13 508 vom Wohngeld ausgeschlossen und 12 618 Personen lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten.
Fast drei Viertel (72,7 Prozent) der wohngeldberechtigten Teilhaushalte waren 1-Personen-Haushalte, 22,1 Prozent 2-Personen-Haushalte und 5,2 Prozent lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 3 und mehr Personen.

Haushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit Wohngeld
am 31.12. der Jahre 2005 bis 2009 nach ausgewählten Merkmalen
Merkmal 2005 2006 2007 2008 2009
Haushalte mit Wohngeld1) insgesamt 33 223 28 382 25 469 26 526 36 275
  davon mit  
  Mietzuschuss 28 003 24 072 21 990 22 905 31 318
Lastenzuschuss 5 220 4 310 3 479 3 621 4 957
Haushalte mit ... Person(en)  
  1 19 433 17 867 17 071 17 441 23 509
2 6 301 4 769 3 765 3 992 5 437
3 3 312 2 435 1 931 1 995 2 803
4 2 812 2 176 1 722 1 923 3 013
5 941 768 656 776 1 033
6 und mehr 424 367 324 399 480
Miete/Belastung vor Wohngeldgewährung in Euro 302 302 300 305 322
Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung 266 266 266 271 306
Durchschnittliches monatliches Wohngeld in Euro 85 82 78 78 106
 
Haushalte mit Wohngeld nach sozialer Stellung  
  Erwerbstätige 11 153 8 917 7 345 7 784 10 745
  davon  
Selbständige 1 474 1 132 882 834 907
Beamte, Angestellte 3 738 3 215 2 731 2 902 4 105
Arbeiter 5 941 4 570 3 732 4 048 5 733
Arbeitslose 4 259 2 506 1 870 2 098 3 623
Nichterwerbspersonen 17 811 16 959 16 254 16 644 21 907
  davon  
Rentner, Pensionäre 14 271 14 176 13 921 14 121 18 128
übrige 3 540 2 783 2 333 2 523 3 779
Außerdem:  
Wohngeldrechtliche Teilhaushalte2) insgesamt 1 226 1 175 1 240 3 070 9 412
  mit Mietzuschuss 1 005 1 041 1 119 2 863 8 952
mit Lastenzuschuss 221 134 121 207 460
1) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte
2) Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist,
aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.
Transferleistungen sind Leistungen nach dem SGB II,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517
E-Mail sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de