Deutschland plant in den nächsten Jahren ein neues Verfahren einzuführen, um wichtige statistische Informationen, beispielsweise zur Bevölkerungsanzahl in den Kommunen, erheben zu können. An die Stelle des traditionellen Zensus, bei dem große Teile der Bevölkerung noch selbst Auskunft geben mussten, soll der moderne Registerzensus treten: Hier sollen die für die Statistik wichtigen Informationen größtenteils aus den Registern von Verwaltung und Behörden abgeleitet werden. Ein Teil dieses zukünftigen Registerzensus wird die Wohnsitzanalyse sein. Dabei werden nur noch Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Hauptwohnung befragt, bei denen aus den Daten der Verwaltungsbehörden nicht klar hervorgeht, wo sie an einem bestimmten Tag gewohnt haben.
Dieses neue Vorgehen wird nun durch die Statistischen Ämter der Länder getestet. Bundesweit wird daher in der „Wohnsitzanalyse im Methodentest“ eine Stichprobe von 100 000 zufällig ausgewählten Personen nach ihrer Hauptwohnung und weiteren Wohnungen am 15. Mai 2022 befragt. Die von uns angeschriebenen Personen sind verpflichtet, die Fragen zu beantworten (§ 8a Abs. 1 Satz 3 RegZensErpG i.V.m. § 15 Abs. 1 BStatG). Mit den Ergebnissen aus diesem Methodentest, soll die Wohnsitzanalyse in Zukunft verbessert werden.
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