Hinweise zur Berechnung

Bevölkerungsvorausberechnungen

Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen, wie sich die Bevölkerungszahl und der Altersaufbau der Bevölkerung unter bestimmten Annahmen zur Entwicklung wesentlicher Komponenten der Bevölkerungsbewegung – Geburtenentwicklung, Lebenserwartung und Wanderungen – innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts verändern. Somit ist es möglich, künftige Veränderungen sichtbar zu machen und wichtige Frühindikatoren als Orientierungsrahmen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu liefern.
Bei den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnungen handelt es sich um "Wenn-Dann"-Aussagen: Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln.

Die hier dargestellten Daten sind Ergebnisse der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Thüringens (1. rBv), die durch das Thüringer Landesamt für Statistik in Anlehnung an die 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (13. kBV) des Bundes und der Länder erstellt wurde. Koordiniert bedeutet, dass Modell und Annahmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt sind. Die 1. rBv unterscheidet sich in der Erstellungsperspektive von den bisherigen koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen (8.‑12. kBV). Zum ersten Mal wurden die Vorausberechnungen nach dem Bottom-up-Ansatz durchgeführt. Dies bedeutet, dass zunächst die Vorausberechnungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erstellt wurden. Das Ergebnis für Thüringen ergibt sich aus der Summe der Kreisergebnisse. Zu berücksichtigen ist, dass es zu Abweichungen in den Summen kommen kann, die sich aus dem Runden von Einzelwerten erklären.

Ausgangspunkt der vorliegenden Berechnungen ist die zum 31.12.2013 fortgeschriebene Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2011 nach Altersjahren und Geschlecht. Die Berechnungen reichen vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2035. Dargestellt werden jedoch alle Ergebnisse ab dem Vorausberechnungsjahr 2020, um die mittel- bis langfristigen Entwicklungen zu veranschaulichen. Die aufgezeigten Veränderungen beziehen sich jeweils auf die aktuell verfügbaren Ist-Werte des Jahres 2015.

Annahmen

Die Annahmen basieren auf der Analyse von Datenreihen der Vergangenheit und ihrer modifizierten Fortschreibung in die Zukunft.

Anschlussrechnungen

Anschlussrechnungen zeigen aus heutiger Sicht mögliche Folgen der demografischen Entwicklung auf. Betrachtet werden nur Themenfelder, die in hohem Maße "demografieabhängig" sind. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass Anschlussrechnungen größere Unsicherheiten aufweisen als eine Bevölkerungsvorausberechnung. Die Ergebnisse der Anschlussrechnungen beruhen sowohl auf einer vorausberechneten Bevölkerung als auch auf Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der demografieabhängigen Indikatoren.

Die 1. rBv liefert die aktuelle Grundlage für diese weiterführenden Vorausberechnungen.

Für alle Anschlussrechnungen wurde ein Status-Quo-Szenario berechnet, da einerseits die Basisdaten im jeweiligen Referenzzeitraum mit Ausnahme der Erwerbsquoten nahezu konstant sind und somit kaum eindeutige Entwicklungstendenzen ableitbar sind. Andererseits ist es das Ziel der Anschlussrechnungen aufzuzeigen, welche mittel- bis langfristigen Folgen die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und des Bevölkerungsstandes haben werden, ohne die Einwirkung anderer Einflussfaktoren. Zudem gestaltet sich angesichts der aktuellen demographischen Rahmenbedingungen die Ableitung von Zielgrößen für entsprechende Trendszenarien besonders schwierig, sodass im Rahmen der vorliegenden Berechnungen darauf verzichtet wird.

Haushaltsvorausberechnung

Mit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.

Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften) gesetzt.

Die in die Haushaltsvorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für fünfzehn Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre erwartet wird. Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt.

Vorausberechnung der Krankenhausfälle

Grundlage für diese Anschlussrechnung bildet die Krankenhausstatistik mit den Diagnosedaten. Aus den Ergebnissen des Referenzzeitraums von 2013 bis 2015 wurden jeweils geschlechts- und altersspezifische Diagnosewahrscheinlichkeiten (Diagnosefallquoten) ermittelt und als Basis für die Vorausberechnung der Diagnosefälle verwendet.

Die errechneten Diagnosefallquoten werden auf die Bevölkerungsstruktur des Vorausberechnungszeitraums übertragen. Faktoren wie der technische Fortschritt sowie Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeit nach einzelnen Diagnosearten bleiben unberücksichtigt. Eine konstante Nachfrage nach medizinischer Versorgung im Krankenhaus wird unterstellt.

Vorausberechnung der Pflegebedürftigen

Die Anschlussrechnung beruht auf einem einfachen Modell: Die Vorausberechnung überträgt die geschlechtsspezifischen Pflegequoten des Jahres 2015 geschichtet nach 5-Jahres-Altersgruppen auf die sich verändernde zukünftige Bevölkerungsstruktur. Ein möglicher medizinisch-technischer Fortschritt bleibt ebenso unberücksichtigt wie der mögliche Einfluss der steigenden Lebenserwartung auf die Pflegequoten. Zukünftig verbesserte Diagnose-, Therapie- und Reha-Möglichkeiten werden im Rahmen der Berechnungen nicht zum Ansatz gebracht. Für die Berechnung der Pflegequoten werden die Daten der Pflegestatistik genutzt.

Vorausberechnung der Kinder in Kindertagesbetreuung

Für die Berechnungen wurden zunächst für acht Altersjahre Betreuungsquoten von Kindern in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum 2013 bis 2015 ermittelt. Dabei handelt es sich um die Anzahl der betreuten Kinder zum 31.3. des jeweiligen Jahres bezogen auf die Bevölkerung des entsprechenden Alters zum 31.12. des Vorjahres in Prozent. Die Betreuungsquoten wurden mit Hilfe der Statistik der Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege – ohne Kinder, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen – berechnet. Hierbei erfolgten keine Trennung nach Geschlecht sowie keine Trennung nach Kindertageseinrichtung und Tagespflege. Die zu erwartende Zahl der betreuten Kinder ergibt sich aus der Multiplikation der vorausberechneten Bevölkerung eines Altersjahres mit dazugehöriger Betreuungsquote. Dieses "Status quo"-Szenario geht von der Annahme aus, dass die berechnete Betreuungsquote auf dem hohe Niveau von 2013 bis 2015 in den entsprechenden Altersjahren über den Vorausberechnungszeitraum konstant bleibt. Die Veränderung der Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 1. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Vorausberechnung der Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen

Die Vorausberechnung für die Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen wurde auf Landesebene durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vorgenommen. Die Ergebnisse beruhen auf einer Vorausberechnung der Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft. Die Eingangsdaten hierfür bilden die Schuljahresstatistik 2015/16, der Bevölkerungsstand zum 31.12.2014 und die 1. rBv.
Bei der Berechnung wurde nach Angaben des TMJBS folgendermaßen vorgegangen: Die Grundgesamtheit der Schüler je Kreis und Klassenstufe wird über Anteilsquoten an der gleichaltrigen Bevölkerung berechnet. Die übrigen Merkmale werden entsprechend den Verhältnissen im Basisjahr verteilt. Die Werte für die Schularten und Klassenstufen wurden entsprechend der Vorgaben des Statistischen Bundesamtes dem Primar- und Sekundarbereich I und II zugeordnet. Abweichend wurden die Schüler an Förderschulen in den Klassenstufen 1-4 dem Primarbereich und die übrigen Schüler dem Sekundarbereich I zugeordnet, damit die Summe für die allgemeinbildenden Schulen vergleichbar mit dem bisher veröffentlichen Gesamtwert ist. Zukünftige Entwicklungen wie z. B. die Inklusion bzw. die Anzahl der Schüler an Förderschulen können aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren zurzeit kaum abgeleitet werden. Hier spielen außer der Altersstruktur weitere Faktoren eine Rolle.

Vorausberechnung der Erwerbspersonen

Die Vorausberechnung der Erwerbspersonen beruht grundsätzlich auf den aus dem Referenzzeitraum 2012 bis 2015 ermittelten alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten. Da in den letzten Jahren eine Abnahme der Erwerbsbeteiligung in den jüngeren und eine Zunahme in den älteren Altersgruppen zu beobachten war, während die anderen Altersgruppen eine relativ konstante Erwerbsbeteiligung zwischen 2012 und 2015 aufwiesen, wurden die Erwerbsquoten der Jüngeren (15- bis 25-Jährige) und der Älteren (65-Jährige und älter) mit Hilfe der Erwerbsquoten aus den Jahren 2014 und 2015 berechnet. Allen anderen Altersgruppen liegen die gemittelten Quoten der Jahre 2012 bis 2015 zugrunde. Die Veränderung der Zahl der Erwerbspersonen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 1. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen. Die benötigten Erwerbsquoten wurden aus den Daten des Mikrozensus 2012 bis 2015 berechnet.