Hinweise zur Berechnung

Bevölkerungsvorausberechnungen

Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen, wie sich die Bevölkerungszahl und der Altersaufbau der Bevölkerung unter bestimmten Annahmen zur Entwicklung wesentlicher Komponenten der Bevölkerungsbewegungen – Geburtenentwicklung, Lebenserwartung und Wanderungen – innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts verändern. Somit ist es möglich, künftige Veränderungen sichtbar zu machen und wichtige Frühindikatoren als Orientierungsrahmen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu liefern.
Bei den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnungen handelt es sich um "Wenn-Dann"-Aussagen: Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln.

Die hier dargestellten Daten sind Ergebnisse der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Thüringens (3. rBv), die durch das Thüringer Landesamt für Statistik in Anlehnung an die mittlere Variante 2 der 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (15. kBv) des Statistischen Bundesamtes für die Länder erstellt wurde. Koordiniert bedeutet, dass Modell und Annahmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt sind. Bei der 3. rBv wurden zunächst die Vorausberechnungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erstellt. Das Ergebnis für Thüringen ergibt sich aus der Summe der Kreisergebnisse. Zu berücksichtigen ist, dass es zu Abweichungen in den Summen kommen kann, die sich aus dem Runden von Einzelwerten erklären.

Ausgangspunkt der vorliegenden Berechnungen ist die zum 31.12.2021 fortgeschriebene Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2011 nach Altersjahren und Geschlecht. Die Berechnungen reichen vom Jahr 2022 bis zum Jahr 2042. Die aufgezeigten Veränderungen beziehen sich jeweils auf die aktuell verfügbaren Ist-Werte des Jahres 2021. Alle dargestellten Werte zum Bevölkerungsstand beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Jahres zum Gebietsstand 31.12.2021. Die Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) beziehen sich jeweils auf das genannte Kalenderjahr.

Annahmen

Die Annahmen basieren auf der Analyse von Datenreihen der Vergangenheit und ihrer modifizierten Fortschreibung in die Zukunft.

Detaillierte Erläuterungen zu den Annahmen der 3. rBv sowie deren Ergebnisse können dem Statistischen Bericht "Entwicklung der Bevölkerung Thüringens von 2022 bis 2042 nach Kreisen" entnommen werden.

Anschlussrechnungen zur 3. rBv

Anschlussrechnungen zeigen aus heutiger Sicht mögliche Folgen der demografischen Entwicklung auf. Betrachtet werden nur Themenfelder, die in hohem Maße „demografieabhängig“ sind. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass Anschlussrechnungen größere Unsicherheiten aufweisen als eine Bevölkerungsvorausberechnung. Die Ergebnisse der Anschlussrechnungen beruhen sowohl auf einer vorausberechneten Bevölkerung als auch auf Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der demografieabhängigen Indikatoren.

Die 3. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung liefert die aktuelle Grundlage für diese weiterführenden Vorausberechnungen mit dem Gebietsstand 31.12.2021.

Haushaltevorausberechnung zur 3. rBv

Mit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltevorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.

Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten (Ergebnis des Mikrozensus) erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur mittleren Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung) gesetzt.

Die in die Haushaltevorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für 20 Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre angenommen wird, d. h. ein Status-Quo-Szenario zur Anwendung kommt. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl und der Struktur der Haushalte ausschließlich auf die in der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt, die jeweils die Situation im Jahresdurchschnitt wiedergeben. Somit repräsentieren auch die Ergebnisse den jeweiligen Jahresdurchschnitt.

Vorausberechnung der Kinder in Kindertagesbetreuung zur 3. rBv

Für die Berechnungen wurden zunächst für elf Altersgruppen Betreuungsquoten von Kindern in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum 2020 bis 2022 für alle Kreise ermittelt. Dabei handelt es sich um die Anzahl der betreuten Kinder zum 31.3. des jeweiligen Jahres bezogen auf die Bevölkerung des entsprechenden Alters zum 31.12. des Vorjahres in Prozent unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietsstandes. Die Betreuungsquoten wurden mit Hilfe der Statistik der Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege – ohne Kinder, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen – berechnet. Hierbei erfolgten keine Trennung nach Geschlecht sowie keine Trennung nach Kindertageseinrichtung und Tagespflege. Die zu erwartende Zahl der betreuten Kinder ergibt sich aus der Multiplikation der vorausberechneten Bevölkerung eines Altersjahres mit dazugehöriger Betreuungsquote. Dieses Status-Quo-Szenario geht von der Annahme aus, dass die berechnete Betreuungsquote auf dem Niveau von 2020 bis 2022 in den entsprechenden Altersjahren über den Vorausberechnungszeitraum konstant bleibt. Die Veränderung der Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 3. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Schülervorausberechnung zur 3. rBv

Die Vorausberechnung für die Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen (Schülerprognose) wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vorgenommen. Die Ergebnisse beruhen auf einer Vorausberechnung der Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft. Die Eingangsdaten hierfür bilden die Schuljahresstatistik 2021/22 und 2022/23 sowie die 3. rBv.

Bei der Berechnung wurde nach Angaben des TMJBS folgendermaßen vorgegangen: Die Grundgesamtheit der Schüler je Kreis und Klassenstufe wird über Anteilsquoten an der gleichaltrigen Bevölkerung berechnet. Die übrigen Merkmale werden entsprechend den Verhältnissen im Basisjahr verteilt. Zukünftige Entwicklungen wie z. B. die Inklusion bzw. die Anzahl der Schüler an Förderschulen oder die Entwicklung der Anzahl der Schüler an berufsbildenden Schulen können aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren zurzeit kaum abgeleitet werden. Hier spielen außer der Altersstruktur weitere Faktoren wie die individuellen Entscheidungen der einzelnen Schüler eine Rolle. Sobald die Anzahl der Schüler z. B. an einer Gesamt- oder Förderschule oder in einer bestimmten Region sehr gering ist, lassen sie eine genauere mathematische Berechnung besonders für weiter in der Zukunft liegende Prognosejahre nicht zu. Für die Gesamtheit der Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen ist dies auf der Basis der Bevölkerungsdaten jedoch möglich.

Erwerbspersonenvorausberechnung zur 3. rBv

Die Ermittlung der zukünftigen Zahl der Erwerbspersonen orientiert sich an dem Konzept der Erwerbspersonen des Mikrozensus. Dieser ermittelt die Zahl der Erwerbspersonen in Hauptwohnsitzhaushalten und Gemeinschaftsunterkünften aus der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen. Die Vorausberechnung der Erwerbspersonen beruht grundsätzlich auf den aus dem Referenzzeitraum 2021 bis 2022 ermittelten geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten für 13 Altersgruppen.

Die alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten werden im Vorausberechnungszeitraum konstant gehalten und mit der vorausberechneten Bevölkerung multipliziert. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl der Erwerbspersonen ausschließlich auf die in der 3. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Vorausberechnung der Krankenhausfälle zur 3. rBv

Grundlage für die Anschlussrechnung zu den Krankenhausfallzahlen bildet die Krankenhausstatistik mit den Diagnosedaten. Aus den Ergebnissen des Jahres 2022 wurden alters- und geschlechtsspezifische Diagnosewahrscheinlichkeiten (Diagnosefallquoten) bestimmt und als Basis für die Vorausberechnung der Diagnosefälle verwendet. Die ermittelten Diagnosefallquoten 2022 werden auf die vorausberechnete mittlere Bevölkerung übertragen. Faktoren wie der technische Fortschritt sowie Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeit nach einzelnen Diagnosearten bleiben bei diesem Status-Quo-Szenario unberücksichtigt. Eine konstante Nachfrage nach medizinischer Versorgung im Krankenhaus wird unterstellt.

Pflegevorausberechnung zur 3. rBv

Als Pflegebedürftige werden Personen erfasst, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Für die Vorausberechnung werden die Pflegebedürftigen entsprechend der Pflegestatistik in 3 Gruppen untergliedert:

Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt ergibt sich demnach aus der Summe der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege + Pflegebedürftige in stationärer Pflege + Empfänger von Pflegegeld. Die Regionalisierung (Zuordnung der Pflegebedürftigen nach Kreisen zum Gebietsstand 31.12.2021) erfolgt wie in der Pflegestatistik nach dem Sitz des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung bzw. dem Wohnort bei Personen, die nur Pflegegeld empfangen.

Die Vorausberechnung der Pflegebedürftigen erfolgt durch die Multiplikation der angenommenen Pflegequoten mit der vorausberechneten Bevölkerung aus der 3. rBv nach Kreisen, Geschlecht und Altersgruppen (unter 50 Jahren, 50 bis unter 55 Jahren, …, 95 und mehr Jahre).
Seit 2017 ist im Zuge der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs – verbunden mit der Ablösung der 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade - ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu beobachten. Er liegt über der demografischen Erwartung und äußert sich in ebenfalls gestiegenen alters- und geschlechtsspezifischen Pflegequoten. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass es sich um Einführungseffekte der Pflegereform handelt, die bis 2027 allmählich auslaufen. Diese Annahme wird im erstellten Trend-Szenario für die Ermittlung der ambulanten und stationären Pflegequoten sowie der Pflegequoten insgesamt übernommen. Hierbei wird rechnerisch der Trend der Entwicklung der Pflegequoten 2017-2021 bis 2027 fortgeschrieben (lineare Regression), jedoch jährlich gedämpft um 33 Prozent (Ausnahme stationär betreute Pflegebedürftige auf Basis des Trends 2017-2019). Ab 2027 werden konstante Pflegequoten angenommen. Die Berechnung der Quoten der Pflegegeldempfänger erfolgt als Differenz aus der Quote der Pflegebedürftigen insgesamt – stationäre Pflegequote – ambulante Pflegequote.

Das zukünftige Angebot an Pflegeeinrichtungen und die potentielle Personalausstattung bleibt in den Vorausberechnungen unberücksichtigt. Auch die zukünftigen Möglichkeiten zur häuslichen Pflege durch Angehörige und weitere Hilfsangebote sowie Änderungen der Leistungsstrukturen der Pflegeversicherung werden nicht berücksichtigt. Zudem bleibt ein möglicher medizinisch-technischer Fortschritt ebenso unberücksichtigt wie der mögliche Einfluss der steigenden Lebenserwartung auf die Pflegequoten.