Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen, wie sich die Bevölkerungszahl und der Altersaufbau der Bevölkerung unter bestimmten Annahmen zur Entwicklung wesentlicher Komponenten der Bevölkerungsbewegungen – Geburtenentwicklung, Lebenserwartung und Wanderungen – innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts verändern. Somit ist es möglich, künftige Veränderungen sichtbar zu machen und wichtige Frühindikatoren als Orientierungsrahmen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu liefern.
Bei den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnungen handelt es sich um "Wenn-Dann"-Aussagen: Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln.
Die hier dargestellten Daten sind Ergebnisse der 4. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Thüringens (4. rBv), die durch das Thüringer Landesamt für Statistik in Anlehnung an die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (16. kBv) des Statistischen Bundesamtes für die Länder erstellt wurde. Koordiniert bedeutet, dass Modell und Annahmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt sind. Bei der 4. rBv wurden zunächst die Vorausberechnungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erstellt. Das Ergebnis für Thüringen ergibt sich aus der Summe der Kreisergebnisse. Zu berücksichtigen ist, dass es zu Abweichungen in den Summen kommen kann, die sich aus dem Runden von Einzelwerten erklären.
Ausgangspunkt der vorliegenden Berechnungen ist die zum 31.12.2024 fortgeschriebene Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2022 nach Altersjahren und Geschlecht. Die Berechnungen reichen vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2045. Die aufgezeigten Veränderungen beziehen sich jeweils auf die aktuell verfügbaren Ist-Werte des Jahres 2024.
Alle dargestellten Werte zum Bevölkerungsstand beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Jahres zum Gebietsstand 31.12.2024. Die Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) beziehen sich jeweils auf das genannte Kalenderjahr.
Die Annahmen basieren auf der Analyse von Datenreihen der Vergangenheit und ihrer modifizierten Fortschreibung in die Zukunft.
Die Vorausberechnung für die Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen (Schülerprognose) wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) vorgenommen. Die Ergebnisse beruhen auf einer Vorausberechnung der Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft.
Die Eingangsdaten hierfür bilden die Schuljahresstatistiken 2023/24 bis 2025/26 sowie die 4. rBv. Die Bevölkerungsdaten beziehen sich dabei auf den Bevölkerungsstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Bei der Berechnung wurde nach Angaben des TMBWK folgendermaßen vorgegangen: Die Grundgesamtheit der Schüler je Kreis und Klassenstufe wird über Anteilsquoten an der gleichaltrigen Bevölkerung berechnet. Die übrigen Merkmale – Schulartgruppe, Bildungsgang, Schulträgerart und Förderschwerpunkt – werden entsprechend den Verhältnissen in den Basisjahren verteilt. Um die Genauigkeit der landesweiten Gesamtergebnisse je Klassenstufe zu erhöhen, werden die Detailergebnisse anhand einer Rahmenprognose differenzkorrigiert.
Bei der Darstellung der Ergebnisse wird zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen unterschieden. Für die allgemeinbildenden Schulen findet eine Unterteilung nach Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien (inkl. Kollegs), Gesamtschulen (inkl. sonstigen Schulen) und Förderschulen statt.
Zukünftige Entwicklungen wie z. B. die Inklusion bzw. die Anzahl der Schüler an Förderschulen oder die Entwicklung der Anzahl der Schüler an berufsbildenden Schulen können aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren zurzeit kaum abgeleitet werden. Hier spielen außer der Altersstruktur weitere Faktoren wie die individuellen Entscheidungen der einzelnen Schüler eine Rolle. Zudem haben auch Entscheidungen zu zukünftigen Schulstandorten und -arten (z. B. Neuerrichtung oder Umwandlung bestehender Schulen) Auswirkungen auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schularten. Da diese zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar sind, wurde das beschriebene Status-Quo-Szenario verwendet, das von konstanten Schulbesuchsquoten ausgeht. Ausschlaggebend für die Veränderung der Schülerzahlen ist dabei die demografische Entwicklung der jeweiligen Altersgruppen.
Für einzelne Schularten mit geringen Schülerzahlen – wie z. B. Förder- oder Gesamtschulen – sowie für kleinere Regionen stoßen mathematische Prognosemodelle jedoch an ihre Grenzen. Je weiter die Prognosejahre in der Zukunft liegen, desto größer wird die statistische Unsicherheit auf dieser Detailebene. Für die Gesamtheit der Schüler an allgemeinbildenden Schulen auf Landesebene ist hingegen auf der Basis der Bevölkerungsdaten eine belastbare Vorausberechnung möglich.
Mit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltevorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.
Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der 4. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten (Ergebnis des Mikrozensus) erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur mittleren Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung) gesetzt.
Die in die Haushaltsvorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für 20 Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre angenommen wird, d.h. ein Status-Quo-Szenario zur Anwendung kommt. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl und der Struktur der Haushalte ausschließlich auf die in der 4. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.
Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt, die jeweils die Situation im Jahresdurchschnitt wiedergeben. Somit repräsentieren auch die Ergebnisse den jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Die Ermittlung der zukünftigen Zahl der Erwerbspersonen orientiert sich an dem Konzept der Erwerbspersonen des Mikrozensus. Dieser ermittelt die Zahl der Erwerbspersonen in Hauptwohnsitzhaushalten und Gemeinschaftsunterkünften aus der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen. Die Vorausberechnung der Erwerbspersonen beruht grundsätzlich auf den aus dem Referenzzeitraum 2023 bis 2025 ermittelten geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten für 13 Altersgruppen.
Die alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten werden mit der vorausberechneten mittleren Bevölkerung multipliziert und im Vorausberechnungszeitraum ab 2028 konstant gehalten. Zwischen 2025 und 2028 werden die Quoten interpoliert. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl der Erwerbspersonen ausschließlich auf die in der 4. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.