Designelement im Header

Gewerbeanzeigen nach dem Grund der Meldung und Kreisen

Ansprechpartner:

Heike König,     Telefon: 0361 57331-9240,     E-Mail: Heike.Koenig@statistik.thueringen.de

Zuständiges Referat:

Referat 33    Steuern, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen, Rechtspflege

Informationen zum Referat:

Die Steuerstatistiken stellen die Ergebnisse der einzelnen Steuerarten und ihre Berechnungsgrundlagen dar. Neben dem Steueraufkommen bieten sie detaillierte Informationen zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. Sie informieren auch über die Steuerbelastung der Einwohner und der Unternehmen.

Die Steuerstatistiken werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder insbesondere bei finanzpolitischen Planungen und Entscheidungen genutzt, um Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die öffentlichen Haushalte und auf die Steuerpflichtigen abzuschätzen. Darüber hinaus werden sie für finanzpolitische Aufgaben, wie die Lohnsteuerzerlegung (Länderfinanzausgleich) und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (kommunaler Finanzausgleich) herangezogen.

Die Steuerstatistiken sind aber nicht nur Instrument der Fiskal- und Steuerpolitik, sondern dienen auch zur allgemeinen Beobachtung der Wirtschaft. So liefern sie sehr detaillierte Informationen über die Umsätze von Wirtschaftsbereichen (Umsatzsteuerstatistik) und das Einkommen von juristischen und natürlichen Personen (Körperschaftsteuerstatistik, Lohn- und Einkommensteuerstatistik).

Gegenwärtig führt das Thüringer Landesamt für Statistik die folgenden Steuerstatistiken durch:

Bei allen Steuerstatistiken handelt es sich um Sekundärstatistiken. Sie basieren auf den Ergebnissen der Steuerfestsetzungs- bzw. Steueranmeldungsverfahren und den Informationen aus dem Grundinformationsdienst der Finanzverwaltung.

Aufgabe der bundeseinheitlich durchgeführten Gewerbeanzeigenstatistik ist es, das Meldegeschehen in seiner Gesamtheit monatlich darzustellen, um insbesondere Aufschlüsse über Unternehmensgründungen und -stilllegungen aus ökonomischer und soziologischer Sicht zu erhalten.

Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen über die Zahl der Gewerbean- und -abmeldungen u. a. nach Meldungsgrund, Wirtschaftsbereichen und Rechtsformen sowie nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit.

Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen u. a. Ministerien des Bundes und der Länder, Wirtschaftsverbände, Universitäten, Forschungsinstitute sowie Institutionen zur Gründungsförderung.

Die Gewerbeanzeigenstatistik basiert auf den durch die unteren Gewerbebehörden an das Thüringer Landesamt für Statistik übermittelten Gewerbeanzeigen.

Die Insolvenzstatistik dient der Gewinnung zuverlässiger und bundesweit vergleichbarer Daten über sämtliche eröffneten und mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren.

Die Statistik der beantragten Insolvenzverfahren basiert auf den Meldungen der Insolvenzgerichte und liefert monatlich Informationen über Insolvenzverfahren der Unternehmen und natürlichen Personen.

Die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung beruht auf den Meldungen der Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder nach Abschluss der Verfahren. So lassen sich nach Abschluss der Ermittlung der Gläubigerforderungen, der vorhandenen Teilungsmasse und deren Verteilung auf die Gläubiger die finanziellen Auswirkungen absehen.

Bei den Rechtspflegestatistiken unterscheidet man zum einen die Justizgeschäftsstatistiken, welche die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften widerspiegeln. Die Justizgeschäftsstatistiken liefern Angaben über den Geschäftsanfall der Zivil-, Familien- und Strafgerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit) und der Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte und des Finanzgerichts (Fachgerichtsbarkeit) sowie über die Staatsanwaltschaften.

Zum anderen werden die Strafvollzugs- und die Strafverfolgungsstatistik, die sogenannten Personenstatistiken aufbereitet.

Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Belegung der Justizvollzugsanstalten sowie kriminologische und demographische Angaben über die inhaftierten Gefangenen. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Bundes- oder Landesrecht rechtskräftig erfolgten Aburteilungen und Verurteilungen ausgewertet.