Die Finanz- und Personalstatistiken haben die Aufgabe, die öffentlichen Finanzen und das Personal im öffentlichen Dienst umfassend und tief gegliedert abzubilden. Die Daten der Finanz- und Personalstatistiken bilden die Grundlage für finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen und für Analysen und Vergleiche auf nationaler Ebene. Sie sind aber auch die wichtigsten Basisstatistiken für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bei der Berechnung der Daten des Staatssektors im Rahmen des EU-Stabilitätspaktes und des Staatskonsums.
Um bei sich wandelnden Rahmenbedingungen relevante und zuverlässige Daten bereitzustellen, werden die Konzepte und Methoden in bestimmten Abständen überarbeitet. Die Finanz- und Personalstatistiken sind ab dem Berichtsjahr 2011 auf eine erweiterte Abgrenzung des Öffentlichen Gesamthaushalts übergegangen. Danach gehören neben den Kernhaushalten von Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden und der Sozialversicherung sowie den Finanzanteilen der Europäischen Union (EU-Anteilen) auch diejenigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Öffentlichen Gesamthaushalt, die nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen zum Staatssektor zählen (Extrahaushalte).
Die Kernhaushalte (Kern) und die Extrahaushalte der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung (mittlere Schale) bilden im Modell des Schalenkonzepts den Öffentlichen Gesamthaushalt. Dazu zählen auch die Finanzanteile der Europäischen Union. Die äußere Schale beinhaltet alle Sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die zusammen mit dem Öffentlichen Gesamthaushalt den Öffentlichen Bereich darstellen.
Die Statistiken der öffentlichen Finanzen erfassen die Ausgaben/Auszahlungen/Aufwendungen, die zur Finanzierung erforderlichen Einnahmen/Einzahlungen/Erträge, die Schulden und das Finanzvermögen des öffentlichen Bereiches mit seinen öffentlichen Haushalten der traditionellen Art (Kernhaushalte), seinen Extrahaushalten und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU).
Die vierteljährliche Kassenstatistik gibt einen aktuellen Überblick über die Kassenergebnisse und den Schuldenstand der kommunalen Gebietskörperschaften.
Jährlich werden in den Rechnungsergebnissen (Jahresrechnungsstatistik) die Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen aller Kernhaushalte in tiefer fachlicher Gliederung erhoben. Die Statistik liefert Angaben über die Verwendung der öffentlichen Mittel und Mittelzufluss nach Arten und Aufgabenbereichen/Produkten sowie über die Verflechtung der öffentlichen Haushalte untereinander.
Die Schuldenstatistik informiert darüber, in welchem Umfang der öffentliche Gesamthaushalt (Kern- und Extrahaushalte) und die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen durch aufgenommene Fremdmittel, sonstige Verbindlichkeiten und kreditähnliche Rechtsgeschäfte belastet sind. Die Schulden werden jährlich erhoben mit Ausnahme der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen auch vierteljährlich.
Jährlich zum Stichtag 31.12. werden im Rahmen der Statistik des Finanzvermögens die verschiedenen Vermögensanlagen (z.B. Einlagen, Ausleihungen, Anteilsrechte, sonstige Forderungen) bei den Kern- und Extrahaushalten erfasst.
Der Realsteuervergleich liefert jährlich Informationen über die Hebesätze und die Steuereinnahmekraft der Gemeinden für regionale Vergleiche und bildet eine Grundlage für den Länderfinanzausgleich.
In der jährlichen Hochschulfinanzstatistik werden die Aufgaben/Aufwendungen und die Einnahmen/Erträge, gegliedert nach Lehr- und Forschungsbereichen, erhoben. Vierteljährlich werden die Aufwendungen, Investitionsausgaben und Erträge nach Arten sowie die Verbindlichkeiten erfragt.
Von den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die anders als die Mehrzahl der öffentlichen Haushalte die kaufmännische Buchführung anwenden, werden die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis) statistisch erhoben. Berichtsstellen, die zum Sektor Staat gehören, werden vierteljährlich mit einem reduzierten Erhebungskatalog der Jahresabschlüsse befragt.
Für alle öffentlichen Haushalte (Land, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger) und öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden in der Personalstandstatistik zum Erhebungsstichtag 30.06. je Beschäftigten Art, Umfang und Dauer des Dienstverhältnisses, Geschlecht, Laufbahn, Einstufung, Dienst- und Arbeitsort sowie Zuordnung zum Aufgabenbereich/Produkt, im Land auch zum Kapitel, erfasst.
Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Angaben über die Versorgungsleistungen an ehemalige Beamte bzw. ihre Hinterbliebenen.
Neben den Bundesstatistiken werden wichtige Aufgaben für den Freistaat Thüringen durchgeführt. Es handelt sich dabei im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches vor allem um die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden und Landkreise sowie die Bereitstellung der Datengrundlagen für die Ermittlung der Kreisumlage.
Des Weiteren werden die Gewerbesteuer als Basis für die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage erfragt und die Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ermittelt. Damit wird dem Gemeindefinanzreformgesetz entsprochen und die Datengrundlage für weitere Zahlungsströme zwischen Bund, Land und Gemeinde geschaffen.