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Definitionen und methodische Hinweise zur Tabelle

Haushalte am 9. Mai 2011 nach Art des Gebäudes und Nutzungsart der Wohnung (Ergebnisse des Zensus 2011)

Definitionen

Art des Gebäudes
Das Merkmal gibt die Art des Gebäudes an. Es wird u.a. unterschieden zwischen Gebäuden, die überwiegend Wohnraum enthalten und Gebäuden, die überwiegend zu Geschäftszwecken genutzt werden.

Gebäude mit Wohnraum
Für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Gebäude mit Wohnraum gliedern sich in Wohngebäude und sonstige Gebäude mit Wohnraum.

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Personen in Gemeinschafts- bzw. Anstaltshaushalten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ein Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird dabei das „Konzept des gemeinsamen Wohnens". Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben Haushalts, so dass es einen Haushalt pro belegte Wohnung gibt. Eine Person des Haushalts wird hierbei als Bezugsperson bestimmt. Ausgehend von dieser Person werden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im Haushalt festgelegt.

Nutzungsart der Wohnung
Die Art der Wohnungsnutzung beschreibt, ob und von wem (Mieter/-in oder Eigentümer/-in) die Wohnung zum Stichtag genutzt wird.
- Von Eigentümer/-in bewohnt: Wenn mindestens eine/r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist.
- Zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei): Wenn keine/r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist, unabhängig davon, ob für die Wohnung Miete gezahlt wird oder diese mietfrei überlassen ist.
- Ferien- und Freizeitwohnung: Wohnung, in der Personen lediglich ihre Freizeit verbringen (z. B. am Wochenende, während des Urlaubs, der Ferien usw.). Sie kann von einem privaten Eigentümer/einer privaten Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig genutzt werden, gehören nicht dazu.

Sonstige Gebäude mit Wohnraum
Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, d.h. Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Anstaltsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).

Wohngebäude (ohne Wohnheime)
Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden (hier: ohne Wohnheime).

Wohnheime
Wohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen. Wohnheime besitzen Gemeinschaftseinrichtungen. Die Bewohner von Wohnheimen führen jedoch einen eigenen Haushalt. Dazu zählen z.B. Studentenwohnheime. Wohnheime ohne eigene Haushaltsführung der Bewohner, z.B. Pflegeheime, werden hier nicht betrachtet.