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Definitionen und methodische Hinweise zur Tabelle

Arbeitsmarkt - Monatsdaten nach Agenturen für Arbeit

Definitionen

Arbeitslose
Arbeitslose (ALO) sind Personen, die
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
• eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
• den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
• in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
• nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
• sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Arbeitslosenquote(n)
Die Arbeitslosenquoten geben den prozentualen Anteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen bzw. an allen zivilen Erwerbspersonen an. Die abhängigen zivilen Erwerbspersonen umfassen die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Beamten und die Arbeitslosen. Die zivilen Erwerbspersonen umfassen neben den abhängigen zivilen Erwerbspersonen die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.

Ausländer
Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländerinnen und Ausländern.

Gemeldete Arbeitsstellen
Hierbei handelt es sich um Arbeitsstellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Kalendertagen, die den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen mit einem Auftrag zur Besetzung gemeldet wurden. Die Arbeitsstellen umfassen nur nicht geförderte Arbeitsstellenangebote am sogenannten ersten Arbeitsmarkt und setzen sich aus drei Arbeitsstellenarten zusammen:
- sozialversicherungspflichtige,
- geringfügige (Mini-Jobs) und
- sonstige Arbeitsstellen (z. B. Praktika- und Traineestellen).

Langzeitarbeitslose
Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet waren.

Optionskreise
Optionskreise (Optionskommunen) betreuen Arbeitslosengeld-II-Empfänger eigenständig ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA). Deren Daten zur Arbeitslosigkeit/zum Arbeitsmarkt finden nicht in jedem Fall Eingang in die Statistiken der BA. Teilweise nimmt die BA ergänzende Schätzungen vor. Einige Statistiken werden ohne Angaben zu den Optionskreisen (Optionskommunen) ausgewiesen. Optionskreise in Thüringen sind die kreisfreie Stadt Jena und der Landkreis Eichsfeld (seit 2005) sowie der Landkreis Greiz und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen (seit 2012).