Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach ausgewählten Merkmalen Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist bis zum Berichtsjahr 2010 das Zentrale Einwohnerregister (ZER) der neuen Bundesländer mit Stichtag 3.10.1990.
Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011.
1) im Alter von 18 und mehr Jahren
2) Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII; 2023: 66 Jahre
3) bis 2006 Nettoanspruch
Hinweis: Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung (siehe Definitionen - Methodische Hinweise).
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