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Gemeinde: Gorsleben

bis 31.12.2018

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde

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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen542540542537522506      
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR 131 329 124 361 138 049 136 324 142 417 147 843      
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR 335 665 363 280 414 924 410 333 401 366 394 322      
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR 163 468 191 135 221 500 219 207 207 159 197 183      
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR------      

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