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Gemeinde: Bad Sulza, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
5 000
4 873
4 829
4 824
4 738
4 762
4 819
7 651
7 688
7 678
7 866
8 037
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 527 860
1 528 515
1 681 541
1 683 529
1 763 290
1 888 211
2 095 139
4 045 726
4 308 778
4 567 457
5 007 420
5 168 057
Bedarfsmesszahl
EUR
3 292 944
3 413 590
3 826 615
3 801 439
3 791 588
3 958 077
4 166 962
7 655 816
8 279 645
8 851 121
9 537 188
10 242 441
Schlüsselzuweisung
EUR
1 412 068
1 508 060
1 716 059
1 694 328
1 622 639
1 655 893
1 657 458
2 888 072
3 176 694
3 426 931
3 623 814
4 073 603
Finanzausgleichsumlage
EUR
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