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Gemeinde: Krautheim
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
481
496
513
524
519
525
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
33
38
38
45
40
37
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
12 211
12 224
14 501
14 071
14 062
15 390
B
EUR
25 594
26 097
30 378
31 363
32 035
32 721
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
66 951
125 905
65 710
70 857
84 212
70 004
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
63 188
64 675
74 467
86 682
92 866
99 414
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 710
13 365
5 335
8 950
7 980
6 128
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 815
2 879
3 033
3 847
3 981
4 031
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
12 224
14 501
14 071
14 062
15 390
15 113
B
EUR
26 097
30 378
31 363
32 035
32 721
33 034
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
125 905
65 710
70 857
84 212
70 004
59 537
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
64 675
74 467
86 682
92 866
99 414
121 440
Gewerbesteuerumlage
EUR
13 365
5 335
8 950
7 980
6 128
2 392
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
2 879
3 033
3 847
3 981
4 031
5 585
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
14 501
14 071
14 062
15 390
15 113
15 241
B
EUR
30 378
31 363
32 035
32 721
33 034
34 738
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
65 710
70 857
84 212
70 004
59 537
104 214
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
74 467
86 682
92 866
99 414
121 440
126 528
Gewerbesteuerumlage
EUR
5 335
8 950
7 980
6 128
2 392
10 422
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
3 033
3 847
3 981
4 031
5 585
5 865
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
10 650
10 572
14 211
14 090
14 028
14 007
B
EUR
23 473
23 780
31 259
31 687
31 888
32 414
Gewerbesteuer
EUR
66 992
66 068
66 171
65 754
62 820
66 315
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
67 444
75 275
84 672
92 988
104 573
115 794
Umsatzsteuer
EUR
2 909
3 253
3 620
3 953
4 532
5 160
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
171 467
178 948
199 933
208 472
217 841
233 691
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
356
361
390
398
420
445
Zuweisungen Vorjahre
EUR
161 840
142 050
133 813
150 751
179 414
192 352
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
333 307
320 998
333 747
359 223
397 255
426 043
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