Quelle: Kraftfahrt-BundesamtKrafträder bis April 2000 ohne dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (wurden in der Vergangenheit entweder den PKW, den LKW oder den Übrigen Kraftfahrzeugen zugeordnet), deshalb ist ein Vergleich mit Vorjahren nicht sinnvollAb 1.01.2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge, ohne vorübergehende Stilllegungen bzw. Außerbetriebsetzungen
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