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Allgemeine Angaben, Zuordnungen

 Nichtadministrative Gebietseinheiten

 Letzte Änderung
▸  Agenturen für Arbeit.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Amtsgerichte.1.1.2019: Bei über Kreisgrenzen erfolgten Gebietsveränderungen verbleiben die jeweilig aufgelösten Gemeinden bis zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Amtgerichts (Gebietsstand 31.12.2018)
▸  Arbeitsgerichte.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Bundestagswahlkreise 2021.
▸  Einwohnermeldeämter.
▸  Finanzamtsbezirke.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Gewerbeämter.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Handwerkskammerbezirke.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  IHK-Bezirke.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Landgerichte.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Landtagswahlkreise 2021.
▸  Planungsregionen.
▸  Regionalinspektionen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Reisegebiete (ab 2018).
▸  Reisegebiete (ab 2023).
▸  Schulämter.1.1.2019: Die Schulträgerwechsel zwischen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bedürfen keiner gesonderten Verbescheidung durch das TMBJS (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 2 ThürSchulG).
▸  Sozialgerichte.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
▸  Standesämter.01.05.2022: Standesamt Königsee 16073901 aufgelöst.
▸  Verwaltungsgerichte.Umfangreiche Veränderungen durch das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019-2021. Zuordnungen müssen überprüft bzw angepasst werden
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