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Gebietsveränderungen:  Gemeinde   66023 Floh-Seligenthal

▸  Allgemeine Angaben, Zuordnungen für Floh-Seligenthal

Am 01.07.1994 trat in Thüringen das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft (Thüringer Neugliederungsgesetz - ThürNGG, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24/1993 vom 27.August 1993).

Bei den Gebietsveränderungen ist das juristische Wirkungsdatum aufgeführt, es kann Abweichungen zum statistischen Wirkungsdatum geben.

Gebietsveränderungen bis zum 01.07.1994

Juristisches Wirkungsdatumalter Gemeindename / OrtsteilVorgangGemeindeschlüssel und -name am 01.07.1994
06.05.1993SchnellbachAuflösung und Eingliederung in Floh66023 Floh-Seligenthal
01.06.1994SeligenthalAuflösung und Neubildung Floh-Seligenthal mit Floh und Hohleborn66023 Floh-Seligenthal
01.06.1994FlohAuflösung und Neubildung Floh-Seligenthal mit Seligenthal und Hohleborn66023 Floh-Seligenthal
01.06.1994Hohleborn (bei Schmalkalden)Auflösung und Neubildung Floh-Seligenthal mit Floh und Seligenthal66023 Floh-Seligenthal
01.06.1994Floh-SeligenthalNeugebildete Gemeinde - Zusammenschluss aus Floh, Seligenthal und Hohleborn66023 Floh-Seligenthal
 

Gebietsveränderungen nach dem 01.07.1994

Juristisches Wirkungsdatumalter Gemeindeschlüssel und -nameVorgangneuer Gemeindeschlüssel und -name
01.01.199666072 Struth-HelmershofAuflösung und Eingliederung in66023 Floh-Seligenthal
01.02.200666037 Kleinschmalkalden, KurortAuflösung und Eingliederung in66023 Floh-Seligenthal
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