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Gemeinde: Krauthausen
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 632
1 624
1 605
1 580
1 597
1 578
1 570
1 615
1 590
1 578
1 585
1 583
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 601 433
2 088 632
3 154 599
3 520 764
3 690 567
3 745 774
3 661 953
4 185 371
4 167 032
4 143 206
3 840 016
3 991 345
Bedarfsmesszahl
EUR
1 066 274
1 116 749
1 245 698
1 224 768
1 256 733
1 241 631
1 238 492
1 413 843
1 447 274
1 568 463
1 656 886
1 743 505
Schlüsselzuweisung
EUR
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
160 547
291 565
572 670
633 684
673 597
802 996
771 225
882 396
856 339
778 943
608 150
620 175
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