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Gemeinde: Seebach
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 159
2 064
2 013
1 951
1 906
1 879
1 848
1 815
1 797
1 782
1 802
1 784
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 299 535
1 445 816
2 173 612
2 549 245
2 853 130
3 119 637
3 631 224
4 182 793
4 273 962
4 303 173
3 933 848
3 087 074
Bedarfsmesszahl
EUR
1 300 538
1 326 260
1 466 889
1 429 163
1 384 660
1 359 020
1 341 224
1 391 514
1 465 269
1 575 660
1 621 863
1 688 692
Schlüsselzuweisung
EUR
802
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
-
35 867
212 017
271 712
378 231
486 803
701 404
893 869
889 034
838 899
665 295
306 661
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