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Gemeinde: Untermaßfeld
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 293
1 290
1 299
1 308
1 310
1 341
1 302
1 310
1 304
1 276
1 302
1 332
Steuerkraftmesszahl
EUR
419 494
411 895
466 488
459 486
506 097
563 521
609 188
708 072
847 924
914 843
935 311
931 918
Bedarfsmesszahl
EUR
758 950
799 875
937 513
969 732
1 014 022
1 079 335
1 061 178
1 142 725
1 180 805
1 205 209
1 287 854
1 359 489
Schlüsselzuweisung
EUR
271 565
310 384
376 820
408 197
406 340
412 651
361 592
347 722
266 305
232 292
277 236
342 057
Finanzausgleichsumlage
EUR
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