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Gemeinde: Waltershausen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
10 618
13 108
13 077
13 038
13 092
13 110
13 024
12 973
12 838
12 712
12 842
12 767
Steuerkraftmesszahl
EUR
3 809 913
5 271 844
6 471 279
7 075 423
7 809 099
8 565 950
9 226 919
10 198 996
10 261 609
10 464 536
10 841 163
11 185 364
Bedarfsmesszahl
EUR
7 396 299
9 751 910
10 974 174
10 904 314
11 059 963
11 583 740
11 907 566
12 965 027
13 640 157
14 505 086
15 505 282
16 015 815
Schlüsselzuweisung
EUR
2 869 108
3 584 053
3 602 316
3 063 113
2 600 691
2 414 232
2 144 518
2 212 825
2 702 838
3 232 440
3 731 295
3 864 361
Finanzausgleichsumlage
EUR
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